Ohne Führerschein flüchten aus Notlage?
Hey Leute, hab mich gefragt ob man ohne Führerschein mit dem Auto aus einer Notlage flüchten darf?
In manchen Filmen flüchten nämlich manche von „Mörder“ mit dem Auto und da fragte ich mich ob die Polizei das erlaubt ohne Führerschein flüchten zu dürfen, oder bekommt man trz eine Strafe?:)
Danke im Vorraus!!
Lg
10 Antworten
Es ist so selten, dass man in eine Kontrolle kommt und den Führerschein vorzeigen muss. Bei einem Autoúnfall, wenn einer von beiden die Polizei ruft, wird der Führerschein verlangt.
Es ist und bleibt eine Straftat ohne Führerschein zu fahren. Jedoch wenn Leib und Leben in Gefahr ist und es keine andere Möglichkeit gibt aus dieser Gefahrenlage herauszukommen darfst auch du, sofern es keinen mit einem Führerschein gibt Auto fahren.
Nein.
Gibt kein mir bekannten Gesetzestext. Aber kein Richter wird dich verurteilen wenn du z.B mit einem Kollegen im Wald wo es kein Empfang gibt z.B holz klein spaltest, der sich dann lebensbedrohlich verletzt und du ihn ins nächste Krankenhaus fahren muss damit er überlebt. Also es darf nur in Lebensbedrohlichen Ausnahmefällen ohne Führerschein gefahren werden.
Man könnte trotzdem eine Strafe bekommen und kann auch sein, dass man auch nie wieder Autofahren darf
Das Gesetz sagt das so, nur ob der Richter es überhaupt nachvollziehen kann und glaubt, ist wieder mal andere Sache. Gibt genügend Opfer, der ein Mörder außer Gefecht gesetzt hat und was passiert? Der Opfer wurde als Mörder verhaftet und ob die sagen können, ist Notwehr und so, was jeder sagen würde, wenn man einen umbringt, interessiert die Staatsanwaltschaft wenig.
Deswegen muss man einfach realistisch denken und nicht einfach stur sein, nur weil das Gesetz so sagt.
Das lässt sich nicht einfach überprüfen. Die wenigsten kommen vom Straftat raus. Alle Anderen, die ebenfalls illegale Dinge tun wegen Notfall, kommt man da nicht immer durch. Ganz egal, ob es im Gesetz steht oder nicht, wird es nicht immer bestätigt. Deswegen, warum auch genügend Opfer, die eigentlich als Notwehr gehandelt haben, trotzdem ins Gefängnis muss oder viele Idioten, die das Gesetz verstoßen gegenüber Anderen haben und angezeigt wurden, das Verfahren eingestellt werden.
Grundsätzlich hast du erst mal keine Sonderrechte, du musst dich also an Recht und Gesetz halten.
Rechtsverstöße können im Einzelfall gerechtfertigt sein, nach § 32 StGB (Eigentum ist ein notwehrfähiges Individualrechtsgut), nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand), oder nach § 229, § 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers). Das ist aber eben im Einzelfall zu prüfen, dafür kannst und wirst du im Voraus keinen Freibrief bekommen.
Bei einer nennenswerten Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kann du eine erhebliche Gefährdung Dritter aber grundsätzlich nicht ausschließen.
ob die Polizei das erlaubt
Die Polizei erlaubt nichts, die Beurteilung erfolgt im Nachgang durch Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht von anderen (deutschsprachigen) Ländern.
Doch, in gewissen Situationen darf man ohne Führerschein fahren.