ÖPNV Nichtbeförderung trotz gültiger Fahrkarten?

4 Antworten

In allen mit bekannten ABB (Allgemeine Beförderungsbedingungen) steht, dass Fahrräder nur bei entsprechender Kapazität befördert werden, das Fahrpersonal darüber entscheidet und der Beförderungsanspruch nicht erlischt, sondern für das nächste Fahrzeug gilt - das kann sich tatsächlich im Extremfall über Stunden hinziehen, rein rechtlich ist das auch vollkommen in Ordnung.

Merke:
Öffentliche Verkehrsmittel sind für den Transport von Menschen konzipiert, nicht für den von Fahrrädern. Und man könnte schon selbst auf die Idee kommen, dass zu bestimmten Zeiten großer Andrang und damit entsprechende Fülle herrscht.

CGP12 
Fragesteller
 30.04.2023, 11:18

Definiere mal bestimmte Zeiten genauer, 10:00 Dienstags Vormittags ist also eine Bestimmte Zeit???

Generell kommt es mir schon seit Jahren so vor dass die Fahrzeugkapazitäten bewusst Künstlich verkleinert werden und statt Doppelkopftraktion fährt so ein moderner Einzeiler rum in Florida wo ich über 10 Jahre gelebt habe haben die Busse Vorne Fahrradkörbe für bis zu 10 Fahrräder also willst du mit deiner Aussage ob Indirekt oder Direkt sagen ich bin zu Blöd um sowas einzuschätzen mehr noch der ÖPNV hat gar keine Kapazitäten für Fahrräder,Kinderwagen o.ä, bestimmte Zeiten sind für mich 7-9 & 15-18 Uhr wo ich sowas nicht mache aber bestimmte Zeiten sind für mich 0-24uhr könnte ja auch wieder mal meinen Oldtimer-LKW ausmotten und dann mal Provokativ & Proaktiv ihn jeden Tage im Monat durch die Innenstadt schalten wäre auch eine Idee 😆

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HugoHustensaft  30.04.2023, 12:33
@CGP12

Okay, für Dich gerne noch einmal ganz deutlich:
Es heißt Fahr- und nicht Mitnehmrad - und wenn für Fahrräder der Preis erhoben würde, der dessen Platzbedarf in den Öffis entspricht, müsste dafür der fünf- bis sechsfache Preis einer Personenfahrkarte erhoben werden.

Die Besteller der Verkehrsleistungen geben letztlich Steuergeld aus, ergo werden die sehr sorgfältig kalkulieren, welche Leistungen für die Personenbeförderung sie bestellen. Und Dinge wie Fahrradkörbe generieren nicht nur Aufwand, sie brauchen im Verkehrsraum auch Platz, insbesondere an den Haltestellen, zudem verlangsamen sie die Fahrt und verlängern die Fahrzeiten, was die Öffis unattraktiver und durch mehr Fahrzeugbedarf auch teurer macht.

Und ja, je nach Strecke kann auch Dienstag 10 Uhr eine bestimmte Zeit sein - je nach Öffungszeit und (Unterwegs)Ziel bevölkern ganze Horden an Reisenden solche Strecken, wenn da ein Zoo, ein beliebtes Museum etc. angefahren wird. Nebenbei: Kinderwagen und Rollstühle sind für die Betroffenen unabingbare Transporthilfen - und es gibt auch für die keine Mitnahmegarantie, denn auch für die gilt "Wenn voll, dann voll", allerdings mit einer Ausnahme, nämlich genau der, dass Fahrräder ggf. das Fahrzeug verlassen müssen.

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In den AGBs steht (zumindest bei der DB) dass Personen mit Fahrrädern nicht mitfahren dürfen, wenn der Zug sehr voll ist. Durch den Kauf des Tickets stimmst du dieser Bedingung zu. Auf manchen Linien steht das noch extra auf den Infopostern im Zug.

Ist natürlich scheiße. Aber die DB bzw. alle Verkehrsunternehmen ist halt scheiße. Da kann man sich auch nicht beschweren, das interessiert die nicht mal wenn man im Recht wäre.

CGP12 
Fragesteller
 28.04.2023, 20:20

Nicht die DB, ein Städtisches Verkehrsunternehmen was seit 2 Jahren nichts mehr gar gebacken bekommt

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Wenn der zug voll ist, dürfen Fahrräder nicht mit. Steht in den beförderungsbedingungen.

personen haben vorrag vor fahrrädern. somit ist das legitim, wenn die bahn voll war, das du mit dem rad nicht mitfahren durftest

CGP12 
Fragesteller
 28.04.2023, 20:18

Habe aber eine Monatsfahrkarte für mich,das RR und 1.Klasse über 3 Stunden á 7 10 Minutentakt

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data2309  28.04.2023, 20:20
@CGP12

trotzdem, personen haben IMMER Vorrang.

wenn die bahn voll ist, dann musst du halt warten.

steht mit sicherheit in den AGB bzw. beförderungsbedingungen

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CGP12 
Fragesteller
 28.04.2023, 20:21

Dann kann ich ja gleich Schwarz fahren

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data2309  28.04.2023, 20:22
@CGP12

dann kommt kontrolle und du darfst 60€ blechen. oder mit vorsatz sogar vor gericht gezogen werden.

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CGP12 
Fragesteller
 28.04.2023, 20:24
@data2309

Würde mich sogar freuen denn dann könnte so eine "Legale Betrügerei" mal verboten werden

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data2309  28.04.2023, 20:26
@CGP12

dann mach es halt.

ist keine legale betrüerei. wenn man schwarz fährt ist das nun mal eine erschleichung von leistungen

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