Nutzungsrecht Kleingarten?

3 Antworten

Wie schon in anderen Antworten angemerkt, ist eine Einschätzung ohne Kenntnis der für euch gültigen lokalen Kleingartensatzung nicht möglich. Sofern die Laube bereits so von euch übernommen wurde, ist zumindest davon auszugehen, dass diese sowohl den örtlichen Satzungs- als auch baucrechtlichn bstimmungen genügt (sonst hätte der Verein das bei der Übergabe schon beim Vorbesitzer bemängelt).

Zählt das Grundstück noch als Kleingarten

Solange es sich auf einer entsprechend dem Vereinszweck unterliegenden Pachtfläche befindet, zweifellos.

und welche Nutzungsrechte haben wir

Siehe Satzung. Ausgeschlossen ist i.d.R. etwa die dauerhafte Nutzung zu Wohn- und Auffenthaltszwecken (in den meisten Kleingärten darf man daher auch nicht übernachten), die nicht mit der gärtnerischen Nutzung in Zusammenhang stehen. Das inkludiert u.a. auch die Errichtung bzw. den Einbau von elektrischen oder anderweitigen Anlagen, die nicht unmittelbar einer gärtneriwchen Nutzung zuzuordnen sind (etwa den Einbau von Heizung, Zu- und Abwasserleitungen etc.).

Können wir einen massiven Swimmingpool 4m x 3m und 90cm tief bauen?

Das dürfte weder der Satzung noch dem Baurecht entsprechen (ein Pool wäre auch bei einer regulären Gartenfläche genehmigungspflichtig). Ein Gartenteich wäre denkbar -> Vereinsvorstand kontaktieren.

die nutzungsrechte stehen in eurer satzung, die wir nicht kennen

Schaut in eure Vereinsbestimmungen.

Häufig sind hie Flächen Ausgewiesen, die mindestens begrünt sein müssen und wieviel Prozent der Fläche Gepflastert/geschlossen werden dürfen.