Notensprünge in Hessen - Realschule, 9.Klasse
Hallo, ich bin in einer Realschule in Hessen und besuche die 9.Klasse. Ich hatte im letzten Halbjahr eine 1 in Geschichte im Zeugnis. Gestern schrieben wir die Arbeit, und ich habe leider gespickt und wurde dabei erwischt. Zum Glück habe ich nur auf dem Spicker die Lösungen, der einen Nummer. Sie macht aber schon 18 Punkte der gesamten Arbeit. Ich habe ungefähr die Hälfte aller Punkte in der Arbeit erreicht. Der Lehrer wertet nur die Nummer nicht, bei der ich gespickt habe.
So, ich stehe zur Zeit mündlich auf 2. Wenn ich jetzt eine 4 oder 5 bekommen sollte, kann ich trotzdem eine 3 bekommen? Notensprünge sind doch nicht erlaubt, oder? Ich kann also doch nur eine 2 bekommen? Oder ist es etwas anderes, da ich gespickt habe?
Gruß
3 Antworten
Moin,
ein Täuschungsversuch berechtigt den Lehrer auch zu einer 6 bzw. 0 Pkt., der Lehrer läßt da schon Gnade walten. Dieser Verbot eines "Notensprungs" ist meines Wissens eine Legende, in diesem Falle muss der Lehrer lediglich den Abfall in der Notenkonferenz begründen - in der Regel reine Formalität.
Wenn du jetzt weder mündlich noch schriftlich etwas gemacht hättest, kannst du dich nicht durch irgendeine Regelung über Jahre auf einer alten 1 ausruhen.
Zumal in Hessen ein "psychologischer" Aspekt stark gewichtet wird, mit der richtigen Begründung kann der Lehrer also fast jede Note geben. Du wirst also bekommen, was der Lehrer dir gibt, das ganze Register von 1-6 ist offen, ein "Notensprungverbot" gibt es nicht.
mfg Nauticus
Schau dir erst mal an, dass dir auch eine 6 blühen kann: § 31, S. 560
http://www.hessisches-amtsblatt.de/download/pdf_2011/alle_user/09_2011.pdf
Notensprünge sind sehr wohl erlaubt: "(2) Verschlechtert sich die Fachnote einer Schülerin oder eines Schülers nach einem Schulhalbjahr im Vergleich zu der Fachnote im vorangegangenen Zeugnis um mehr als eine Stufe, ist dies von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer in der Versetzungskonferenz zu begründen. Falls von dieser Fachnote die Entscheidung über eine Versetzung abhängt, ist die Begründung im Protokoll festzuhalten und den Eltern, bei Volljährigen diesen selbst, mitzuteilen."
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Vom 19. August 2011 § 19
Notensprünge sind doch nicht erlaubt, oder? Ich kann also doch nur eine 2 bekommen?
Dann müsstest Du ja nie wieder lernen...
Wie sollte sich ein solches Verbot mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vertragen?