Notausgang angeblich nicht erreichbar.. Grund die Polizei zu rufen?
Hallöchen ihr Lieben,
ich wollte mal hier nachfragen ob sich da jemand auskennt. Also ich arbeite als Verkäuferin und hatte heute folgene Situation: EIn Kunde beschwerte sich darüber dass über dem Ausgang ein Notausgangschild hängt, dieser aber nicht zu erreichen ist da die türen an der Kasse geschlossen ist. Und drohte damit das nächste mal die Polizei zu rufen und das Anzuzeigen. So erstmal haben wir einen Nozausgang wo die Tür nur von innen zu öffnen ist und dann haben wir von der Chefetage die Anweisung bekommen dass die Türen an der Kasse geschlossen sein müssen (damit niemand mit der Ware einfach raus gehen kann) wenn sich keine Verkäuferin an der Kasse befindet. Also der ausgang ist kein regulärer Notausgang. Der Notausgang befindet sich auf der anderen Seite vom Laden und ist jederzeit erreichbar.. Der Kunde war nun der Meinung dass der Notausgang (beim Ausgang) nicht zu erreichen ist da die Türen an der Kasse geschlossen waren und wollte deshalb die Polizei rufen. Ich meinte zu ihm dass die Türen an der Kasse zu sein müssen wenn sich niemand an der Kasse befindet und er sich gerne bei der Zentrale darüber beschweren kann. Hatte der Kunde ein grund dazu die Polizei zu rufen? Ich hoffe ihr habt verstanden was ich damit sagen will. Wusste nicht genau wie ich es beschreiben soll.
10 Antworten
Türen, über denen ein Notausgangsschild hängt, müssen Problemlos geöffnet werden können (nicht aber zwingend offen stehen, da gibt es ja speziele verriegelungen für Notausgänge) sonst ist es durchaus erlaubt, deswegen Stress zu machen.
Die Anzahl der Notausgänge wurde bei Abnahme des Gebäudes zwingend festgelegt! Ferner dürfen diese Ausgänge NIE verschlossen oder blockiert sein. Theoretisch könnte die Polizei vor Ort erscheinen und die Freigabe der Türe bewirken, bzw. den Laden dicht machen, bis die Brandschutzvorschriften wieder eingehalten werden.
Ihr müsst die Fluchtwege frei halten.
Er kann euch dem Ordnungsamt bzw der Gewerbeaufsicht melden.
Die Polizei selbst ist hier nicht zuständig.
Das ist ein Fall für die Chefetage, die müssen sich darüber den Kopf zerbrechen. Und werden auch genau wissen, wie die Vorschriften sind. Gebe diesen Vorfall dort bekannt.
Meiner Meinung nach müssen die Notausgänge zu öffnen sein, aber nicht ständig offen sein. Sind sie das oder gäbe es beim Öffnen Probleme?
Wenn wieder so ein Kunde da ist, schick ihn doch einfach an die dafür zuständigen Stellen in eurem Haus.
DEr reguläre Notausgang der sich am andeen Ende vo Laden befindet ist jederzeit zu erreichen und auch nur von innen zu öffnene. Der Ausgang der auch als Notausgang gekenntzeichnet ist ist auch erreichbar, ausser wenn sich keine verkäuferin an der Kasse befindet weil da ja dann die Türen an der Kasse geschlossen ist die sich aber im Notfall schnell öffnen lässt!
Natürlich kann er das, allerdings kann die Polizei vor Ort auch nicht viel mehr machen als eine Anzeige aufzunehmen, im Zweifelsfall habt ihr dann vielleicht die Bauaufsichtsbehörde im Haus.
Nein das liegt nicht im Aufgabenbereich der Polizei.