Nikkah, Antrag, Standesamt, was zuerst?
assalamualaikum warahmatullahi wabarakatuh liebe schwestern und brüder, ich habe die frage, in welcher „reihenfolge“ man folgende dinge durchführt.
Ich hätte jetzt gesagt, dass man erst nikkah macht, dann vllt 1-2 jahre später einen antrag bekommt und dann „richtig“ heiratet also quasi eine feier macht und im anschluss standesamtlich. Ich bin mir jedoch überhaupt nicht sicher, ob man das so macht.
Danke im Voraus!
3 Antworten
Eine Nikah ohne standesamtliche Trauung hat rechtlich überhaupt keine Grundlage. Man bleibt auch weiterhin ledig und kann sich nach Belieben einen anderen Partner suchen.
"Religiös" geschlossene Ehen sind keine Ehen.
Nur eine standesamtlich geschlossene Ehe ist rechtlich bindend.
Bsp.: Kinder, die VOR der rechtlich geschlossenenEhe auf die Welt kommen sind somit unehelich.
Meine älteste Schwester hat beides an einem Tag gemacht. Islamisch geheiratet und direkt standesamtlich.