Nikkah, Antrag, Standesamt, was zuerst?

3 Antworten

Eine Nikah ohne standesamtliche Trauung hat rechtlich überhaupt keine Grundlage. Man bleibt auch weiterhin ledig und kann sich nach Belieben einen anderen Partner suchen.

"Religiös" geschlossene Ehen sind keine Ehen.

Nur eine standesamtlich geschlossene Ehe ist rechtlich bindend.

Bsp.: Kinder, die VOR der rechtlich geschlossenenEhe auf die Welt kommen sind somit unehelich.

Meine älteste Schwester hat beides an einem Tag gemacht. Islamisch geheiratet und direkt standesamtlich.