Neverending Story mit Thai Airways?

2 Antworten

Statt dem E-Mail Verkehr wäre, auch wenn es Überwindung kostet, erstmal ein Anruf bei der Frankfurter Servicezentrale sinnvoll.

Da wird dein Anliegen direkt vom entsprechenden Mitarbeiter bearbeitet statt, wie es bei der Masse an Mails der Fall ist, irgendwo in der Bürokratie zu verschwinden.

Zu eine seperaten Beschwerde würde ich schon raten da anscheinend irgendjemand in deren Büro seine Arbeit nicht macht aber für den Anwalt ist es meines Erachtens nach noch etwas zu früh. Versuch es doch erstmal mit persönlichem Kontakt. Lg


frostfeuer85 
Fragesteller
 14.06.2022, 08:37

Das letzte Mal wo ich in Frankfurt nach 15 Minuten Warteschleife durchgekommen bin, sagte mir der Mitarbeiter aber nur, ich solle bitte das erste Originalticket per E-Mail schicken und dort auf Antwort warten... die Antwort ist nie gekommen (war vor 6 Monaten).

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CoolD000  14.06.2022, 12:30
@frostfeuer85

Ohje 🙈 najo dann nochmal versuchen, Sachlage erklären und sonst definitiv zum Anwalt würde ich sagen

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Das was du beschreibst ist ein Problem was es überall gibt. Es ist nicht meine Abteilung dafür zuständig frage bitte Deutschland. Was ich dir rate ist da sie von Frankfurt am Main aus Fliegen haben sie wahrscheinlich einen Serviceschalter Vorort. Denn zeigst du die E-Mails und erklärst dein Problem. Wenn die nicht helfen können weiß ich auch nicht weiter. Ein Anwalt kann da glaube ich genauso viel tun wie du.

Viel Erfolg

Woher ich das weiß:Hobby – Setzt mich in meiner Freizeit der Luftfahrt auseinander.

frostfeuer85 
Fragesteller
 14.06.2022, 09:22

Danke dir, das Problem ist, dass ich in Österreich wohne, die Österreich-Stelle von Thai Airways aber voriges Jahr permanent geschlossen wurde (daher auch das Ticket ausgestellt von Frankfurt) und es mir nicht eben so mal möglich ist, in Frankfurt persönlich vorbei zu schauen.

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Flugzeuge123  14.06.2022, 11:54
@frostfeuer85

Wenn du in Österreich wohnst wird dir ein Anwalt erstmal nichts bringen. Du willst etwas von wem der dem Deutschen Recht unterliegt wo hingegen du dem Recht von Österreich unterliegst. Sollte es keine EU-Verordnung geben kommst du nicht weit. Was aber helfen kann sind die AGBs der Airline. Möglicherweise steht dort etwas.

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