Neue Wahlrechtsreformung?

5 Antworten

Alle wollen gerne den Bundestag verkleinern! Die Vorschläge der Ampel hätten allerdings einige Nachteile:

  • nicht jeder Wahlbezierk würde künftig von mindestens einem Bundestagsabgeordnenten vertreten werden
  • gewählte Direktkandidaten kommen unter Umständen nicht in den Bundestag.
  • Direktkandidaten von Parteien und unabhängigen Kandidaten würden unterschiedlich behandelt werden.
  • Es können Dirketkandidaten in den Bundestag einziehen, obwohl andere Direktkandidaten in anderen Wahlkreisen mehr Stimmen erhalten haben, aber nicht in den Bundestag kommen.

Es besteht somit die Gefahr, dass das vorgeschlagene Wahlrecht nicht verfassungskonform ist.

Es geht um die s.g. Überhandmandate, von denen die Union mehr verlieren würde als die anderen Parteien.

Diese Überhandmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erlangt als diese nach dem Zweitstimmenergebnis an Mandaten zustehen.
Das BverfG hat schon vor Jahren eine Reform angemahnt.

Ganz besonders die CSU gewinnt durch die bestehende Regelung viele Sitze und wehrt sich mit Händen und Füßen gegen du Reform.

Die Opposition, eigentlich CDU, würde durch die Wahlrechtsreform an Sitzen verlieren. Daher sind die dagegrn.

Die Ampel-Vorschläge stärken die Macht der Parteiführungen, welche die Kandidatenlisten aufstellen. Sie können dann noch mehr abhängige, linientreue Parteisoldaten und Quotenfrauen in den Bundestag schieben. Die persönliche Entscheidung des Wählers für einen Kandidaten, den er kennt und schätzt, wird geschwächt. Im Besonderen wird die CSU weniger Leute durchbringen.