Nebentätigkeit als Soldat?

3 Antworten

https://www.buzer.de/gesetz/2246/a31656.htm

Hier die Gesetzesgrundlage dazu. Solange du dich in dem vorgeschriebenen Rahmen bewegst und du nicht deine dienstlichen Pflichten für deine Nebentätigkeit vernachlässigst, geht sowas (soweit ich es mitbekommen habe) auch mit Erfolg durch.

Eine Nebentätigkeit als Soldat muss angemeldet und genehmigt werden. Den Antrag auf Genehmigung stellt man auf dem Dienstwege an seinen Disziplinarvorgesetzten. Die genauen Bedingungen, die derzeit gelten, weiß ich nicht, aber die Nebentätigkeit darf den Dienst nicht beeinträchtigen, und er darf eine bestimmte Arbeitszeit nicht überschreiten.

Ja, ist möglich. Die Erfolgsaussichten kannst du nur selbst erahnen.

Das ist allerdings genehmigungspflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst