Nebenjob als Hauptberuflicher Polizist?
Wenn man hauptberuflich Polizeibeamter ist (in Hamburg), kann man dann eine Art Nebenjob machen, um noch Geld zu verdienen, um zB seiner Familie eine Kreuzfahrt zu schenken ? Bin zwar noch nicht soweit, ist aber trotzdem eine für mich relativ wichtige Frage😁 Freue mich über Antworten, LG
6 Antworten
Das müsste Dir deine Personalabteilung sagen können. Entweder ist es anzeigepflichtig oder sogar genehmigungspflichtig. Ich weiß nicht, wie es bei den Landsbehörden gehandhabt wird. Ich bin auch im Öffentlichen Dienst beim Bund und bei uns hier muss es nur "angezeigt" werden, also was Du machst, wo Du nebenbei arbeitest und wieviele Stunden pro Woche. Es gibt natürlich auch genehmigungspflichtige Nebenjobs, wenn z. B. nebenbei als Wachmann für Geldtransporte arbeiten würdest. Grundsätzliche Vorgaben sind allerdings, dass deine Haupttätigkeit nicht unter deiner Nebentätigkeit leidet, deine Nebentätigkeit keinerlei Verbindungen zu deinem Arbeitgeber hat und das bestimme wöchentliche Stundenzahlen für deine Nebentätigkeit nicht überschritten werden. So ist es hier jedenfalls, da ich auch einen 450-€-Job nebenbei habe, und bei Euch wird wohl ähnlich sein.
Für Nebenjobs ist kaum Zeit. Da der Dienstherr nöchte, daß man seine Arbeitskraft nur ihm zur Verfügung stellt, müssen diese Dinge im Beamtenverhältnis IMMER genehmigt werden. Manchmal werden sie es, meist nicht.
Gruß S.
Jeder kann/darf ein Nebenjob haben, auch Polizeibeamte. Selbst Politiker haben Nebenjobs. Wenn du ordentlich gespart hast könntest du ein Laden, Imbiss etc. eröffnen und den nebenbei betreiben. Mitarbeiter einstellen und die für dich arbeiten lassen. Obwohl das nicht gerade risikofrei ist, ansonsten kannst du ja Zeitungen austragen ;)
Kommt auf den Nebenjob an. Manche sind anzeige-, andere sind genehmigungspflichtig.
Grundsätzlich ist aber eine Nebentätigkeit erlaubt.
wenn du 12 Stunden Dienst hinter dir hast und noch ein paar Stunden arbeitest dann hast du keine Familie! Und wie Michaeloe schreibt, muß dein Arbeitgeber mit einverstanden sein und die Nebentätigkeit genehmigen!