Namensänderung sinnvoll bei Identitätsdiebstahl?

1 Antwort

Eine Namensänderung ist ohne triftigen Grund nicht möglich. Identitätsdiebstahl ist kein triftiger Grund. Wer seine persönlichen Daten nicht gut genug schützt, der muss eine Vorsicht steigern und trägt eine gewisse Mitschuld, wenn z.B. Ausweisdaten veröffentlicht wurden.