Nackt im eigenen Garten - erlaubt?
hallo,
wer kann mir sagen ob es erlaubt ist sich nackt im eigenen garten aufzuhalten?
zählt es als "ordnungswidrigkeit" wenn man evlt gesehen wird? auch wenn es das eigene grundstück ist?
Gruss Christian
14 Antworten
Grundsätzlich kann da niemand was gegen sagen. Solange du nicht nackig an der Grundstücksgrenze rumstolzierst, so daß dich jeder sehen muss, ist das ok. Im Vorgarten wäre das wohl nicht ok. Es darf nicht nach Zur-Schau-Stellenn aussehen.
Ich selber liege im Sommer auch häufig im Garten, um mir die Sonne auf die Haut zu laden ohne Muster und Streifen. Allerdings haben wir eine hohe Hecke rumherum und es müßte sich schon jemand anstrengen, da was zu sehen. Vor Jahren hatten wir mal einen Nachbarn, der hat wirklich den Hals verrenkt, um was zu sehen. Das war gar nicht angenehm, habe noch einige Büsche deswegen gepflanzt und mein Mann läuft schonmal Streife ;-) Der ist glücklicherweise verzogen. Aber gerade in der Ruhe des eigenen Gartens ist es echt schön, sich zu sonnen.
PS: Als hier mal so Leute vorbei kamen, die einem ein Luftbild vom Haus verkaufen wollten für teuer Geld, haben wir allerdings gesehen, daß der auch einen Schnappschuß der besonderen Art gemacht hatte, war allerdings aus großer Höhe ;-)
Vor gar nicht einmal so vielen Jahren (aber noch im vorigen Jahrhundert und in der alten BRD) hat eine Staatsekretärin ihren Job verloren, obwohl der Typ, der sie angezeigt hat, extra auf eine Kiste steigen musste, um sie nackt zu sehen.
Das ist heute anders, könnte aber zurückgedreht werden, wenn CSU und AfD die Regierung übernehmen.
:-)) Ach jeehh - der Nachbar natürlich !! Das kommt davon, wenn man schon weiter denkt, als die Finger am Schreiben sind !!
Ja, wenn sich jemand gestört fühlt, und die Polizei holt, ist das "öffentliches Zurschaustellen", und sittenwidrig, auch auf dem eigenen Grundstück. Dann müsste das schon absolut nicht einzusehen sein, dann interessiert es auch keinen.
eigentlich sollte das machbar sein, die nachbarn müssen ja nicht hinsehen schließlich ist ja ein zaun dazwischen,allerdings kommt es auch drauf an wie man das macht
Ist erlaubt, wenn das nicht unbedingt ein Garten ist, der an der Straße liegt und von jedem eingesehen werden kann.
Nein, ist es nicht: Leider.
Desto grösser die umliegende Öffentlichkeit, umso grösser ist auch die Möglichkeit einen Verstoß gegen § 118 (Belästigung der Allgemeinheit) zu begehen.
Interessant ist, dass der Paragraph, nicht nur dann greift, wenn sich der Garten in unmittelbarer Sichtnähe zu verkehrsreichen Strassen befindet, sondern auch wenn sich in dem Nachbar-Garten eine große Ansammlung von Menschen (über 100) befindet.
"Die Nacktheit in der eigenen Wohnung sowie auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, auch bei Einsehbarkeit der Wohnung zum Beispiel durch fehlende Vorhänge."
Dein Mann ist glücklicherweise verzogen ? :-))) Das glaub ich Dir jetzt nicht :-D