Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (für mindestens zwei Jahre im Zeitraum der letzten fünf Jahre)?
Ich möchte Taxischein bentragen aber ich habe nach Entzug neue Führerschein bekommen. ( seit 3 Monate) ingesamt 4 Jahren Habe ich Führerschien. Zählt die alten Zeit auch dazu oder neu ab diesem Wiedererteilung .
1 Antwort
Soweit mir bekannt, fängst Du nach einem Entzug der Fahrerlaubnis bei solchen Angelegenheiten wieder bei Null an.
Lediglich die Probezeit muss nicht nochmals neu durchlebt werden, wenn sie mit dee alten Fahrerlaubnis schon mal komplett durchlebt wurde.
Danke für Die Antwort, das heißt darf ich nach zwei Jahren ab jetzt Taxischein beantragen sollte?