Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (für mindestens zwei Jahre im Zeitraum der letzten fünf Jahre)?

1 Antwort

Soweit mir bekannt, fängst Du nach einem Entzug der Fahrerlaubnis bei solchen Angelegenheiten wieder bei Null an.

Lediglich die Probezeit muss nicht nochmals neu durchlebt werden, wenn sie mit dee alten Fahrerlaubnis schon mal komplett durchlebt wurde.

Wahed 
Fragesteller
 10.07.2023, 14:12

Danke für Die Antwort, das heißt darf ich nach zwei Jahren ab jetzt Taxischein beantragen sollte?

0
Gnurfy  10.07.2023, 14:20
@Wahed

Wenn ich den § 48 FeV richtig interpretiere, gelten die zwei Jahre Mindestwartefrist für Deine neue FE am dem Tag der dort eingetragenen Erteilung.

1
Gnurfy  10.07.2023, 14:35
@Gnurfy

Korrektur in eigener Sache:

Deine neue FE am dem Tag der dort eingetragenen Erteilung

muss ab lauten.

0