Nachsitzen wegen auf die Toilette gehen?

HeinrichLuff  15.07.2021, 17:26

Hast du ein Attest eines Urologen dazu?

Andreea586 
Fragesteller
 15.07.2021, 17:29

Nein, aber ich wollte mir ein Attest holen

HeinrichLuff  15.07.2021, 17:34

Wie oft in einer U-Stunde willst du denn zur Toilette?

Andreea586 
Fragesteller
 15.07.2021, 17:37

Kommt darauf an wie viel Wasser ich trinke, aber 1 mal in der Stunde reicht

4 Antworten

Mit dem Direktor sprechen. Sie muss dich aufs Klo lassen wenn du musst so ist das nunmal auch wenn sie was anderes sagt. Wie bereits richtig geschrieben ist es gesetzlich verboten dich am Toilettengang zu hindern. Das Blasenproblem gehört aber abgeklärt weil wenn du jede Stunde aufs Klo musst dann würde es mich nicht wundern wenn sie dir nicht mehr glaubt. Man kann die Blase auch trainieren wenn man einfach mal länger einhält. Muss ja nicht in der Schule sein weil es da unangenehm ist aber kann man zuhause mal versuchen. Die Klassenlehrerin zeugt nicht von allzu viel Kompetenz wenn sie meint sie könne nichts machen

HeinrichLuff  15.07.2021, 17:37
Die Klassenlehrerin zeugt nicht von allzu viel Kompetenz 

Du kennst die Situation nicht wirklich, aber die Klassenlehrerin ist eine Lusche?

Hast du eine Ahnung, was da teilweise abgeht?

Mal Päuschen machen, eine Kippe rauchen oder auch eine Tüte.

Wissen wir hier doch nicht.

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mcflurry982  15.07.2021, 17:40
@HeinrichLuff

Ich studiere Lehramt und war im Praktikum keine Sorge ich weiß was da abgeht. Eine Aufgabe der Lehrkraft ist die Beratung und das hat sie hier klar verfehlt. Sie hätte auch einfach sagen können "ich rede mit der Kollegin". Das wäre das mindeste (ob sie es dann wirklich tut ist die andere Sache) und das hat sie nunmal nicht getan.

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HeinrichLuff  15.07.2021, 17:44
@mcflurry982

Und das befähigt dich zu einer Ferndiagnose?

Kann ich auch nicht beurteilen vom Sessel von zuhause aus.

Kann nur meine Unterrichterfahrung von 40 Jahren (nach dem Studium) da einbringen.

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mcflurry982  15.07.2021, 17:52
@HeinrichLuff

Ich gebe hier nur meine Meinung und keine Ferndiagnose ab was nicht verboten ist. Wenn du wie angegeben selbst Lehrer bist/warst dann solltest du wissen was die Aufgaben einer Lehrkraft sind. Bereits angesprochene Aufgabe hat sie verfehlt da kann man durchaus von fehlender Kompetenz in diesem Bereich sprechen. Lehrer sein besteht eben nicht nur aus korrigieren und unterrichten.

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HeinrichLuff  15.07.2021, 17:59
@mcflurry982

Mal ganz drastisch: Bist du noch solch ein Naivchen, das jeder Fragestellerin hier voll und ganz glaubt?

Es gibt immer mehr als zwei Wahrheiten. Wir hören hier nur eine einzige sehr subjektive.

Wirst du noch im Dienst erfahren. Ich hatte mehr als eine(n) Kollegen, mit Verrentung mit 50.

Neben der Liebe zum Beruf und der Zuwendung zu den Schüler benötigt man immer auch Realismus.

Und Wahrheiten tun bisweilen sehr weh.

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mcflurry982  15.07.2021, 18:11
@HeinrichLuff

Man muss nicht alles glauben um eine Meinung abzugeben. Auf meine Kommentare kannst du auch nicht eingehen und kommst jedesmal mit den "Ich bin älter also weiß ich es besser" Argumenten um die Ecke. Man wird mit zunehmendem Alter nicht allwissend im Gegenteil man ignoriert neue Erkenntnisse und Meinungen der jüngeren Generation weil man es immer schon gemacht hat. Damit ist man noch nie weit gekommen also ja Wahrheiten tun weh.

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HeinrichLuff  15.07.2021, 18:12
@mcflurry982

Dann weiß du es besser.

Lerne einfach mal sinnentnehmendes Lesen zu meinen Kommentaren.

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Das ist nicht nur respektlos. Das ist sogar strafbar. Sie darf dir den Toilettengang nicht verbieten und vor allem darf sie das nicht sanktionieren!!! Das ist verboten und im Zweifel sogar strafbar. „Körperverletzung“

was anderes wäre es, wenn du alle 5min fragst!

Es ist ein Verstoß gegen §1 und 2 GG sowie Art 3 EMRK (europ. Menschenrechtskonvention)

Das Verweigern des Toilettengangs gilt als Gewaltanwendung. Ist dementsprechend ähnlich, als würde dich die Lehrerin anschreien oder dich schlagen. Übrigens unabhängig von Blasenproblemen. Wenn du musst, dann musst du.

Beschwere dich bei der Schulleitung. Und zwar vor dem Nachsitz-Termin.

Niemand kann dir verbieten, auf die Toilette zu gehen. Das ist ein Grundbedürfnis und das kannst du dir von Niemanden verbieten lassen.

Pinkel ihr das nächste Mal aufs Pult.

Andreea586 
Fragesteller
 15.07.2021, 17:35

😂

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HeinrichLuff  15.07.2021, 17:40

Wie wäre es mit einem persönlichen Sozialbetreuer, einem Bufdi?

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