Nachbarin hat zu uns gesagt "du sch...... Penner" kann ich eine Anzeige wegen Beleidigung stellen?
An einem Sonntag um 08:30 habe ich einen Scharnier in meinen Schrank mit 4 normalen schlägen mit einem Gummihammer berichtigt. Innerhalb von 2 Minuten war meine Nachbarin geklingelt und auf mich und meine Frau wie eine Furie verbal losgegangen. Nach paar minuten Streit habe ich zu ihr gesagt das ich keine Lust habe mit ihr zu diskutieren und sie soll nach hause gehen und sich bei dem Vermieter beschwerden. Sie hat weiterhin hysterisch geschrien und am Ende hat sie zu uns gesagt "ihr sch.... Penner hey". Ich meine ich bin 50 Jahre alt und sie ist gerade 23. Muss ich mich das bieten lassen oder kann ich eine Anzeige wegen Beleidigung gegen sie stellen. Zeugen sind meine Frau und mein 14 jährige Sohn der hat das aus der Kinderzimmer gehört. Und es war nicht die erste Theater die diese Nachbarin schon veranstaltet hat. Für Tipps werde ich dankbar.
Danke Vlajak.
20 Antworten
Klar du kannst jederzeit eine Anzeige wegen Beleidigung stellen, nur sollte man sich dabei immer überlegen ob wann das Nachbarschaftsverhältnis damit nicht noch mehr stört.
Beleidigung (§ 185 StGB) Wegen Beleidigung macht sich strafbar, wer die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung angreift. Das gilt auch für den Straßenverkehr. Trotz eines zunehmend rauen Tons im Straßenverkehr ist hier ebenfalls die Menschwürde zu wahren.
wir haben auch schon einiges mit Nachbarn durchgemacht.
Aber ich kann verstehen, dass sie sich aufregt. sonntag morgens hämmern ist nicht erlaubt, egal ob das 4 oder 40 Schläge sind. Dann geht man vorher kurz bei den Nachbarn fragen, ob das okay ist und dann hat sich das.
Nichts desto trotz ist ihre Reaktion natürlich komplett übertrieben.
Eine Anzeige würde ich dafür noch nicht stellen.
ABER: Wir haben damals dann Lärmtagebuch geführt. Ich hatte ein Notizbuch, da hab ich Datum, Uhrzeit und was war eingetragen. Jedes Türenknallen, beschimpfen etc. Und dann, wenn man ein bisschen was aufgeschrieben hat, mal zum Vermieter gehen und dem das zeigen. Der kann damit sehr viel anfangen, vorallem, wenn er der Dame kündigen will oder es zu einer Räumungsklage kommt. Bei uns hat es damals sehr geholfen.
Man muss aber diszipliniert sein und alles aufschreiben.
Sie können ob es was hilft suchen sie den Weg eines Gesprächs über den Vermieter oder eines Schiedsmanns.
Strafe die Dame mit nichtachtung.,Es hat jetzt keinen Sinn eine Klage anzustreben,das bringt nur Ärger und einen sinnlosen Prozess.Sie sollten so lange nicht auf die Dame reagieren,bis das Fass überläuft.Solche Leute geben nie Ruhe.Hören sie sich einmal in der Nachbarschaft rom was mir den Leuten los ist,aber vorsichtig.Oftmals steckt da nur der pure Neid dahinter.
Ja, kannst du in jedem Fall. Diese Wörter gehören nämlich nicht zu dem "normalen" Wortschatz und sollten eigentlich auch nicht verwendet werden:-))
Wenn du das nun noch der heutigen Jugend (wo sie eigentlich auch noch zugehört, schätz ich mal...) beibringst, wären die viele sehr dankbar, glaub ich ^^ Die begrüßen sich ja teilweise schon mit "Ey du Penner" ^^ (Ohje, jetzt hör ich mich alt an... dabei bin ich auch erst 21.. :-D)