Anzeige wegen Beleidigung erhalten?

2 Antworten

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/199.html

§ 199. Wechselseitig begangene Beleidigungen. Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.

Euer Fall ist zwar nicht vor Gericht ( das entscheidet ersteinmal die Polizei und später dann der Staatsanwalt ) - allerdings sollte Deine Freundin ( wenn sie denn ebenfalls beleidigt wurde und hierzu ja bestimmt auch ein Whats-App Protokoll hat ) auch zur Polizei gehen.

Der Vorfall wird dann ggf. eingestellt.

Ohne dieses bist nur Du der "böse" und wirst ggf. zur Kasse gebeten.

Deine Partnerin muss sich nicht äußern, wenn sie das nicht möchte.

Oder aber sie schreibt ihre Sicht der Dinge.

Torben72 
Fragesteller
 13.05.2022, 14:20

Nun. Unsere Nachbarin hatte Sie zuerst beleidigt. Ich hatte nur darauf reagiert

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AngiedieSchlaue  13.05.2022, 14:22
@Torben72

Es ist nur ziemlich dumm von die, dass Du auch noch in das Geschehen eingreifen musstest.

Es war eine Sache zwuschenbder Nachbarin und Deiner Partnerin. Du bist ja sicherlich nicht ihr Vormund und hast Dich damit nicht auch noch einzumischen.

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Torben72 
Fragesteller
 13.05.2022, 14:27
@AngiedieSchlaue

Nun. Eine Gegenanzeige könnte man ja schalten. Somit währe meine Angelegenheit schonmal vom Tisch.

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