Nachbar parkt immer vor meiner Einfahrt. Darf er das?

4 Antworten

Laut § 12 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist bei einer schmalen Fahrbahn das Parken gegenüber einer Ausfahrt unzulässig. Wenn Sie Ihr Auto gegenüber einer Grundstückseinfahrt parken, muss gewährleistet sein, dass Fahrzeuge mit herkömmlicher Breite die Engstelle problemlos durchfahren können.

Das reicht doch für eine Anzeige, ganz wichtig sind immer möglichst viele Zeugen, nicht nur man selber, denn dann steht Aussage gegen Aussage und da kommt oft nichts bei raus.

Anzeige wegen Nötigung..

"weil ich ein tiefergelegtes Autoo habe und die absenkten Bordsteine versetzt sind"

Das ist doch dein Problem, kann der Nachbar doch nichts dafür, wenn du dir die Karre tiefer legst und nicht mehr über einen Bordstein kommst...

Fakt ist: Sofern da kein Schild steht, welches das Parken dort verbietet und die Fahrbahnbreite ausreichend ist (Faustregel ca. 3,05m), dann darf er da parken.

Da hast du dann halt Pech gehabt.

Polizei rufen


Kuestenflieger  28.09.2020, 18:49

die kommen sicher da rein mit dem kombi .

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