Nachbar lässt grundlos jeden morgen sein Auto an, damit er es im Auto warm hat. Habe dies aufgenommen und sollte ich das dem Ordnungsamt senden?

21 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Motor unnötig laufen zu lassen wird seit dem 09.11.2021 mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet - davor waren es 10 Euro.

Einen Videobeweis benötigst Du nicht. Lege doch einfach ein Lärmprotokoll an, welches Du schriftlich führen kannst (Ort, Datum, Uhrzeit, Dauer, Kennzeichen und Fahrer). Videoaufzeichnungen könnten gegen Dich verwendet werden.

Du kannst ihn natürlich darauf ansprechen, vielleicht ändert er sein Verhalten dadurch. Meistens reicht ein Gespräch schon aus. Sollte er das aber ignorieren und weitermachen, dann geh zu Deinem zuständigen Ordnungsamt und lasse Dich beraten. Wenn man Dir dort zur Anzeige rät, dann erstatte Anzeige. Wenn ein Gespräch so manchen Egoisten nicht zum Umdenken zwingt, dann macht das die Ordnungsbehörde. Das ist eben manchmal der einzige Ausweg.

Hatte auch so einen Nachbarn, der sein Motorrad jeden Morgen ab 5 Uhr von Montag bis Freitag für 10 bis 15 Minuten warmlaufen ließ. Das nervige Blubbern der Maschine und die Abgase, die durch die offenen Fenster in meine Wohnung gezogen sind, haben mir gereicht. Gespräche mit ihm haben leider nichts gebracht. Er hat nicht eingesehen, sein Verhalten zu ändern. Erst nachdem ich ihn angezeigt habe, macht er das nicht mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wer sagt denn, dass er es nur für sich warm haben will?

Vielleicht hat Dein Nachbar ja auch keine andere Möglichkeit, seine Scheiben eisfrei zu bekommen. Denn es nützt ja nichts, wenn man das kalte Auto freikratzt, dann aber einsteigt und die Atemluft sofort die Scheiben zueist, so dass man nichts mehr sieht. Und da schreibt die StVO nunmal vor, dass man ohne Rundumsicht nicht mit dem Auto losfahren darf.

Wer nicht vorhat, sich auf ewig mit den Nachbarn zu verkrachen, der sucht als erstes das Gespräch. Also frag doch mal nach, bevor Du Dir einen neuen Feind schaffst.

Auf Video? Das könnte für dich voll nach hinten los gehen, wegen Persönlichkeitsrechten etc.

AbbyDi 
Fragesteller
 26.01.2022, 18:42

Zum einen greift dieses Recht nicht auf öffentliche Straßen zu. Zudem handelt es sich hier um eine Beweisführung, weshalb dieses Recht erst recht nicht gilt. Zudem ist lediglich die Verbreitung verboten, die Aufnahme in der Öffentlichkeit jedoch nicht.

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

"von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt[...]," Das Auto zählt nicht als ein " gegen Einblick besonders geschützter Raum", vor allem nicht, wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt.

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stealthuser  26.01.2022, 18:53
@AbbyDi

Du darfst trotzdem nicht fremde Leute im öffentlichen Raum filmen.

Es gibt zwar Fälle, in denen Gerichte derartige Aufnahmen als Beweismittel zugelassen haben, das waren aber Ausnahmen.

Das Filmen einer Ordnungswidrigkeit wird wohl kaum dazu zählen.

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AbbyDi 
Fragesteller
 26.01.2022, 18:59
@stealthuser

Das stimmt nicht. Je nach Instanz entscheiden Gerichte unterschiedlich. Vor allem Amtsgerichte sind nicht unbedingt ernst zu nehmen, da diese meistens subjektiv entscheiden. Mein Mann ist Anwalt und kann dies aus Erfahrung bestätigen.

Siehe:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22 

lediglich die Verbreitung oder die Veröffentlichung ist verboten. Die Aufnahme an sich in der Öffentlichkeit eher nicht.

Beweismittel sind immer zu verwerten, solange diese lediglich das Vergehen aufzeichnen. Sonst würde das Verbot als Behinderung der Beweisaufnahme zählen und sowas ist nicht erlaubt.

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AbbyDi 
Fragesteller
 27.01.2022, 02:17
@stealthuser

Wie gesagt, Nach Ansicht des "Landgerichts", auf dem Bund sieht die Sache nochmal anders aus. Immer eine Instanz höher klagen, da kommt dann eine komplett andere Ansicht zum Vorschein. Vor allem bei Wiederholungsdelikten, welche die Nachbarschaft sowie die Umwelt mit Lärm und Umweltbelästigungen schaden, würde hier das eine mehr wiegen als das andere. Zudem ist der Text nicht ohne Grund im Konjunktiv geschrieben.

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Gute Idee. Umweltsünder gehören auf die Wache!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und wie hat er reagiert, als du ihn darauf angesprochen hast?