Parken auf der linken Fahrbahnseite?
Habe heute eine Verwarnung des Ordnungsamtes erhalten, 15 EUR wegen parken auf der linken Fahrbahnseite. Man bezieht sich auf §12 Abs 4 der StVO. Dort steht aber auch, auf Einbahnstraßen sied dies zulässig. Wo ich geparkt hatte, ist keine Einbahnstraße, aber die Fahrpaöhnrictungen (1 bzw, 2 Spuren) sind durch Straßenbahngleise getrennt. Demnach, wo ich parkte gibt es gar keinen Gegenverkehr, gegen den man parken könnte. Ich wie es verstehe, gilt dieser Verbot um gefährliche Situationen zu vermeiden, wo man bei ein bzw, ausparken die Gegenfahrbahn kreuzen muss. Nicht der Fall bei mir...Was sagt ihr?
3 Antworten
Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.
Wenn beides nicht der Fall ist, muss man also rechts parken.
Es ist ganz einfach. Man darf da nicht parken und fertig.
Du hast geschrieben: "Wo ich geparkt hatte, ist keine Einbahnstraße". Also Thema erledigt.
Einbahnstraße= Darf nur in einer Richtung gefahren werden
Nein, Einbahnstraße = Da steht ein Schild "Einbahnstraße".
Auf Autobahnen darf auch nur in eine Richtung gefahren werden, sind trotzdem keine Einbahnstraßen ...
Du darfst nur in Einbahnstraßen auf der linken Seite parken und es war keine Einbahnstraße. Was ist jetzt so schwer zu verstehen?
Einbahnstraße= Darf nur in einer Richtung gefahren werden. Wo ich parkte war es genauso. Ich versuche es halt nachzuvollziehen....