Nach Umtausch nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen?

5 Antworten

Bitte lese die AGBs, dort sollte dies vermerkt sein.

Naja sogesehen hast du nichtmal ein Recht auf zurückgeben im örtlichen Einzelhandel.

Deshalb schau mal in die AGB des Ladens.

Valcos23 
Fragesteller
 28.12.2021, 17:06

Aber ich habe laut COS ein umtauschrecht von 28 Tagen, die ich auch eingehalten habe.

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Rechtlich kann man das so machen.

sie hätten wegen "Nichtgefallen" überhaupt nicht umtauschen müssen

auch das war schon reine Kulanz ...

Klingt relativ komisch.

Du bist dir sicher das es sich genau um den jetzigen Verkaufspreis handelt?

Valcos23 
Fragesteller
 28.12.2021, 17:05

Ja, auf der neu ausgestellten Quittung ist das auch genau so vermerkt.
Bei einem Artikel waren es sogar 19%.
Dort steht: Strickpullover 115,00 -19% 103,50€.

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