Nach Ausbildung wieder Schule - Bezahlt das Amt meine Wohnung?
Folgendes. Ich bin jetzt in den letzten Monaten meiner Berufsausbildung [31 Juli ist Ende] und würde gerne noch vor Ende der Eusbildung von zu Hause ausziehen [so zum 1. Mai ca] nun frage ich mich allerdings, würde das Amt die Wohnung in diesem Fall weiter bezahlen wenn ich danach nicht arbeite sondern zur Achule gehe [um mein abitur nachzuholen]? Oder müsste ich dann gleich wieder nach Hause ziehen zu meiner Mutter [Alleinerziehend, Vater unbekannt] ziehen? Eine Freundin meinte, sie kennt jemanden der während der Ausbildung ausgezogen ist und da hat sich das Amt geweigert zu zahlen. Wisst ihr wie da die Lage ist ? Ich bin dann 21 falls das eine Rolle spielt.
3 Antworten
Du hast eine abgeschlossene Ausbildung - die Eltern müssen nicht mehr zahlen, wenn du dort wohnen kannst - der Staat auch nicht. Warum auch, dann würde jemand bis zur Rente von einer Ausbildung in die andere rutschen und die anderen zahlen lassen. - Versuche mit Schülerbafög über die Runden zu kommen.
Kann ich mit irgendwo ausrechnen lassen wie hoch mein Schülerbafög wäre? Könnte man davon eine Wohnung finanzieren? Von meiner Mutter könnte ich keine Finanzielle unterstützung erwarten da sie 1. auch nicht sehr viel verdient und wir 2. ein sehr, sehr schlechtes verhältniss zueinander haben. Ich würde es sehr bedauern mein Abitur nicht nachholen zu können, hier kann ich es jedenfalls nicht. Ich bin froh das ich durch meine Ausbildung gekommen bin bei diesen verhältnissen.
Komisch dass so viele junge Leute fragen was das Amt ihnen bezahlt. Zum Glück zahlt das Amt in solchen Fällen die Mieter nicht, weil Eltern bis zum 25 Lebensjahr das Kind unterhalten müssen. Entweder zahlen Deine Eltern die Miete oder Du wohnst dort. Und das ist auch richtig so. Wieso sollen die Steuerzahler Deine Wohnung bezahlen ?
Trotzdem müssen die Eltern das Kind dann mit Unterhalt unsterstützen, wenn es kein Geld hat. So glaube ich jedenfalls. Habe ich in einem Bericht im Fernsehen gesehen.
Nein. Die Unterhaltspflicht endet mit dem Ende der Ausbildung - die Fürsorgepflicht schon mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Man muss nicht alles glauben, was im Fernsehen kommt ;)
Diese Freundin hat recht. Als u25jähriger darf man nur ausziehen (wenn man Geld vom Amt bekommen möchte), wenn es schwerwiegende Gründe gibt - und die liegen bei Dir wohl nicht vor.
Und für diese schwerwiegenden Gründe bekommt man einen Schein vom Jugendamt ausgestellt in dem letztendlich drin steht, dass es nicht tragbar ist wenn man zuhause bei der Mutter,Vater etc. wohnt. Diesen bekommt man jedoch nur wenn in der Jugend schon etwas passiert ist z.B. deine Mutter nicht mehr mit dir klar kam weil du Schule geschwänzt hast und dadurch z.B. in eine Jugendgruppe oder Jugendhilfe gekommen bist. Aus anderen, ähnlichen Gründen bekommt man den Schein ebenfalls aber sonst nicht. Wenn dies bei dir nicht der Fall ist wird das Amt dich dazu auffordern wieder bei deiner Mutter einzuziehen wobei hier auch noch eine Frage auftaucht.
Wenn du während der Ausbildung ausziehst, deine Ausbildung abschließt und somit bestehst, ist deine Mutter dir gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig, sprich Sie muss dich auch nicht mehr in Ihrer Wohnung einziehen lassen. Welche Vorraussetzungen es da noch gibt weiß ich gerade nicht aber frag mal beim Jugendamt nach. Die können dir dazu ebenfalls Infos geben.
Nicht ganz - nur bis zumEende der ersten Ausbildung. Da diese am 31 Juli beendet ist, sind sie nicht mehr zuständig. Das abi ist jetzt Privatvergnügen.