Muss Samsung die Portokosten bei einem Garantiefall übernehmen?

4 Antworten

Bei Gewährleistung muss der Verkäufer die Portokosten tragen, bei Garantie nicht.

nutroonxx 
Fragesteller
 02.08.2016, 20:00

Ja, ich meine eigentlich die Gewährleistung. Also ich habe keine Garantie zusätzlich erworben oder so. Hast du dazu auch irgendwo einen Paragraphen oder sowas?

1
nutroonxx 
Fragesteller
 02.08.2016, 20:04
@Messkreisfehler

Danke. Ja, da hast du Recht. Aber ich bin Schüler und bekomme nur Taschengeld. 5€ sind jetzt nicht die Welt und wenn die weiterhin nicht zahlen wollen, dann werde ich es auch einfach dabei belassen. Aber ich habe gerade eh nichts zutun und da kann man den ja kurz schreiben.

1
Xipolis  02.08.2016, 21:01
@Messkreisfehler

Der Fragesteller hat sein Handy wahrscheinlich nicht direkt bei Samsung gekauft. Und der Hersteller wird nur im Rahmen seiner Garantiebedingungen aktiv. Daher wird dieser wahrscheinlich nicht die Portokosten erstatten und wenn Gewährleistung gefordert wird an den Händler, bei dem gekauft wurde, verweisen.

Gegenüber dem Händler besteht aber nur dann ein Anspruch, wenn dieser zur Nachbesserung aufgefordert worden ist.

0
Messkreisfehler  02.08.2016, 21:03
@Xipolis

Wenn der Fragant angibt, dass er das Handy direkt bei Samsung gekauft hat muss man ja erst mal davon ausgehen. In meiner Antwort habe ich ja auch geschrieben, dass der Verkäufer verpflichtet ist die Portokosten zu ersetzen.

2
Xipolis  02.08.2016, 21:04
@Messkreisfehler

Verdammt nochmal, ich habe das echt überlesen. In meiner Absicht einer schnellen Info, habe ich das überlesen, sorry.

1

Bei Garantieleistungen kann der Garantiegeber, Hersteller oder Händler, den Umfang frei fest legen. Der Hersteller bestimmt was er bezahlt und was nicht. Auch wer die Portokosten trägt. Besser ist wenn du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmst. Da ist der Verkäufer zuständig. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen das der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

Kurz gesagt , so wie Du es schilderst nein.

Die Sachmängelhaftung kann man gegenüber dem Hersteller gar nichtbeanspruchen, da diese aus dem zwischen Händler und Käufer geschlossenen Kaufvertrages resultiert.

Die Ansprüche hinsichtlich Sachmängelhaftung kann man ausschließlich gegenüber dem  Händler des Produktes stellen.

Und da ist der Haken:

Die Einsendung im Zuge der freiwilligen Herstellergarantie erfolgt nach den Bedingungen des Garantiegebers (hier Samsung). Wenn die Garantiebedingungen des Herstellers keine Portoerstattung vorsieht, kann man diese auch nicht beanspruchen.

Bei einer Abgabe des defekten Produktes beim Händler im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) berechtigt jedoch dazu, entstandene Kosten wieder zurückzufordern.

Bei der Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung dürfen dem Konsumenten keine Kosten entstehen.

AalFred2  03.08.2016, 11:45

Die Ansprüche hinsichtlich Sachmängelhaftung kann man ausschließlich gegenüber dem  Händler des Produktes stellen.

Wer ist denn der Händler, wenn das Handy direkt bei Samsung erworben wurde?

1
nachtlicht1978  09.08.2016, 09:49
@AalFred2

Der Händler ist immer der, der damit gehandelt hat. Sofern ein Produkt direkt beim Hersteller erworben wurde, ist der Hersteller mit dem Händler gleichzusetzen.


Die Sachmängelanzeige ist gegenüber dem Shop-Betreiber vorzunehmen. Die Anzeige eines Mangels im Zuge der Inanspruchnahme der (freiwilligen) Herstellergarantie ist gegenüber dem Hersteller vorzunehmen.

Samsung erläutert dazu:


6. Die Rechte des Käufers nach der jeweils geltenden nationalen
Gesetzgebung, d. h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des  Käufers gegenüber dem Verkäufer, werden von dieser Garantie nicht  berührt. Diese Garantie gilt zusätzlich zu den anwendbaren
Gewährleistungs- und Haftungsregelungen und beschränkt nicht die Rechte von Verbrauchern gegenüber Verkäufern oder andere zwingende bzw. gemäß dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abdingbare Rechte nach nationalem oder europäischem Recht.


0
AalFred2  09.08.2016, 10:24
@nachtlicht1978

Also kann man in diesem Falle hier die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon gegenüber dem Hersteller/Händler stellen.

0

Das kommt darauf an, ob Du im Begleitschreiben Garantieansprüche oder Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung genannt) beanspruchst.

In den ersten 6 Monaten ist i.d.R. Sachmängelhaftung vorzuziehen.

nachtlicht1978  03.08.2016, 11:01

Die Sachmängelhaftung kann er aber gegenüber dem Hersteller gar nicht beanspruchen, da diese aus dem zwischen Händler und Käufer geschlossenen Kaufvertrages resultiert.

Insofern ist es unerheblich was er an den Hersteller schreibt. Die Ansprüche hinsichtlich Sachmängelhaftung kann er ausschließlich gegenüber dem Händler des Produktes stellen.

0
TomRichter  05.08.2016, 23:04
@nachtlicht1978

Tja, Zitat aus der Frage:

> Ich habe mein Handy direkt bei Samsung erworben

ergo: Samsung ist sowohl für Gewährleistung als auch für Garantie zuständig.

Dachtest Du denn tatsächlich, mir sei das nicht bekannt?

0