Muss mein Freund den Anlage WEB ,EK,KdU und VM vom Jobcenter ausfüllen wenn ich Arbeitslosengeld bekomme?

7 Antworten

Wir wohnen zusammen und er will nur für den kind nach dem Geburt etwas zahlen ich will auch vom ihm kein geld .

Wenn es sein Kind ist, muss er so oder oder so zahlen.
Ist es nicht sein Kind, dann sollte er nicht zahlen weil Ihr ansonsten eine BG seid weil ein wechselseitiger Wille besteht, füreinander aufzukommen und gemeinsam zu wirtschaften.

muss er die Anlagen ausfüllen und was können wir tun ?

Bezieht ER ALG II oder du ?
Wenn er arbeitet, muss er theoretisch gar nichts ausfüllen, sondern entsprechend du.

Anlage WEP muss nur ausgefüllt werden, wenn Ihr eine BG bilden wollt.

Anlage EK muss nur ausgefüllt werden, wenn Ihr eine BG bilden wollt und das Einkommen ermittelt werden soll (Ihr bekommt weniger bis kein Geld)

Anlage KdU muss nur ausgefüllt werden, wenn Ihr Kosten für die Unterkunft haben wollt. Dort wird eingetragen was insgesamt die Wohnung kostet oder nur, in deinem Fall, 75% der Miete die du bezahlst. 25% würde er bezahlen müssen sobald das Kind da ist.

Anlage VM muss immer vom Antragssteller ausgefüllt werden, sowie wenn Ihr eine BG bilden wollt, das jeweilige Mitglied der BG.

>>> Sollte es nicht sein Kind sein, kein wechselseitiger Wille füreinander einzustehen, keine gemeinsamen Verträge etc. besitzen, so muss man sich nicht als BG eintragen lassen. Hier wäre die WG eine Option die man ebenfalls wählen kann.


Khatib 
Fragesteller
 23.09.2021, 23:33

zuerst ich bedanke mich für die Antwort

Er arbeitet Vollzeit und bezieht kein ALG II .

Ich beziehe ALG II .

Ich habe mit einen Mitarbeiterin im Jobcenter telefoniert und habe gesagt er will die Anlage nicht ausfüllen aber er wird alles für sein kind zahlen aber sie sagte er Muss ob er will oder nicht ist für uns egal deswegen habe ich gefragt .

Er ist Vater des Kindes aber wir wollen kein BG bilden .

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Comp4ny  24.09.2021, 01:04
@Khatib

Was das JC sagt, kann man meistens ignoriere. Die erzählen viel wenn die Tag lang ist.

Aber dass ihr ein gemeinsames Kind habt, macht euch schon zu einer BG weil man davon ausgeht dass der Wille da ist füreinander einzustehen und sorge zu tragen, besonders für das geiensame Kind.

Man kann argumentieren dass man nicht füreinander einsteht, getrennte Kassen hat, man sich getrennt um das Kind kümmert usw., man muss aber bereit sein ggf. viele Widersprüche zu schreiben und allgemein gut zu argumentieren.

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Er ist aber, wenn du Leistungen von Jobcenter beziehst, ob er will oder du, trotzdem zum Betreuungsunterhalt für dich verpflichtet und wenn du von ihm schwanger bist und ihr zusammenlebt, dann geht das Jobcenter von einer BG aus. Da könnt ihr nicht aussuchen, ob ihr das wollt.

natürlich muss er das ausfüllen, ihr lebt in einer bedarfsgemeinschaft. ob ihr das wollt oder nicht spielt für niemanden eine rolle. er muss diese unterlagen ausfüllen oder du bekommst keine leistungen. er zahlt nicht nur etwas für das kind, sondern ist auch dir unterhaltspflichtig und darf die erstausstattung bezahlen, sowie deine kosten in der schwangerschaft zahlen und danach.

Sicher muss er das Ausfüllen, wenn Du sein Kind erwartest und was Du dann möchtest oder er interessiert keinen.

Er wäre dann bei genug anrechenbarem Einkommen auch für deinen Unterhalt zuständig, da spielt es im SGB - ll keine Rolle ob ihr verheiratet seid oder nicht, dass gemeinsame Kind reicht da völlig aus.


Khatib 
Fragesteller
 23.09.2021, 20:05

Danke

wenn er die Anlagen ausfühllt , muss er den gleichen Steuerklasse Zahlung? Er hat Steuer klasse 1

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isomatte  23.09.2021, 20:18
@Khatib

Das hat doch mit der Steuerklasse nichts zu tun.

Solange ihr nicht verheiratet seid, hat und bleibt er bei Steuerklasse 1.

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Wenn Ihr zusammen wohnt, wird auch auch alles zusammengerechnet. Dann müßt Ihr auch gemeinsam alles ausfüllen. Ihr seid eine Familie und werdet zusammen Eltern eines Kindes. Da redet und rechnet man eigentlich nicht so. Ihr seid jetzt „wir“ und nicht mehr „ich“ und „ ich“. Nicht mehr meins und deins, sondern unseres.


Teschio  26.09.2021, 10:35

Sehr gut (bildlich) für Fachfremde erklärt :-)

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