Jobcenter?

3 Antworten

Da keiner weiß, warum "Frau" betreut werden muss, wie alt "Frau" ist, ob "Frau" bei ihrem Auszug Vermögen oder Einkommen besitzt oder Anspruch auf andere Unterstützung hat (Unterhalt, Bafög, BAB, Krankengeld...), sollte Jen2010 vielleicht ein bisschen mehr dazu schreiben

Wenn sie dem Arbeitsmarkt mehr als 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen kann, dann ja.

Sonst Grundsicherung.


Jen2010 
Fragesteller
 09.04.2022, 08:18

Woran kann man das feststellen dass sie dem Arbeitsmarkt wieder länger als 3 h zur Verfügung steht?

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DogDiego  09.04.2022, 08:20
@Jen2010

Sie muss es erklären. Und wenn es keine gegenteiligen medizinischen Erkenntnisse gibt, muss sie nur noch mittellos sein, dann kann sie Leistungen beantragen.

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Jen2010 
Fragesteller
 09.04.2022, 08:46
@DogDiego

Selbst wenn es medizinisch Erkenntnisse gibt könnte sie sich doch trotzdem danach wieder bewerben wenn sie aus dem Betreuten Wohnen kommt und Hartz 4 beantragen?

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Jen2010 
Fragesteller
 09.04.2022, 09:36
@DogDiego

Kann sie dann auch Hartz 4 beantragen?

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Jen2010 
Fragesteller
 09.04.2022, 09:36
@Jen2010

Wenn Sie sich beworben hat und aus dem Betreuten Wohnen kommt...

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Jen2010 
Fragesteller
 09.04.2022, 09:38
@Jen2010

Wenn medizinische Erkenntnisse vorhanden sind... die dagegen sprechen wie will sie dann alg 2 beantragen...

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Jen2010 
Fragesteller
 09.04.2022, 10:02
@Jen2010

Wie ist es wenn Sie dann im Betreuten Wohnen ist, ist sie auch erwerbsunfähig wie kann sie dann Sozialleistungen bekommen das verstehe ich alles nicht...

Wenn es Sozialhilfe ist, dann bekommt sie dies doch nur wenn Sie auch Rente bezieht oder?

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Ambulantes betreutes oder stationäres betreutes Wohnen ...