Muss mein Arbeitgeber mir die Heimfahrt zahlen?

3 Antworten

Nein, aber

Doppelte Haushaltsführung: Die Zweitwohnung von der Steuer absetzen. In Deutschland kannst du als Arbeitnehmer*in die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung aufgrund einer beruflich bedingten Unterkunft bis zu einem Betrag von maximal 1.200 Euro im Monat absetzen.

Nein muss er nicht. Deine Arbeitsstelle ist vertraglich gesehen in Hessen. Du bist ja nicht temporär mal für ein halbes Jahr irgendwo hin entsandt worden

Wenn er dir das nicht vertraglich irgendwo zugesichert hat, nein. Der Weg zur Arbeit und nachhause ist deine Privatsache.