Muss man, wenn man als ausländischer Arzt in Deutschland operieren will, eine Prüfung ablegen?

1 Antwort

Ein ausländischer Arzt, der in Deutschland arbeiten möchte, muss zuvor die Gleichwertigkeit seiner Ausbildung nachweisen.

Diese Gleichwertigkeit wird durch eine Kommission der zuständigen Landesärztekammer überprüft. Dabei wird der Inhalt aller Kurse des ausländischen Studiums mit denen aus dem deutschen Studium verglichen. Alles was fehlt, muss nachgearbeitet werden oder der Arzt muss nachweisen, dass er im Rahmen vorheriger Beschäftigungen gleichwertige Kenntnisse erlangt hat.

Ärzte aus der EU haben es etwas leichter, entsprechende Verträge setzen die Ausbildungen in der EU weitgehend gleich, so das im Rahmen der freien Arbeitsplatzsucheb im Schengenraum eine Anerkennung quasi automatisch erfolgt.

Was Ärzte unabhängig von der Anerkennung ihrer Ausbildung allerdings noch nachweisen müssen, ist eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache auf Niveau C1 sowie eine Fachspracheprüfung, um die volle Approbation zu erhalten - sprich: um selbstständig als Arzt tätig zu sein.