Muss man Weihnachtsgeld zurück zahlen nach einer Kündigung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du das Jahr beendet und erst ab nächstes Jahr 3 Monaten später gekündigt hast, dann steht das Weihnachtsgeld vom letzten Jahr voll dir zu!

war es bei mir vor Jahren so!

( stand aber im Arbeitsvertrag )


aberhallole  05.12.2019, 21:28

Vielen dank für den Stern

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aberhallole  17.12.2019, 16:48
@Gottistgut

Ich musste das nicht!
Aber Andere Kollegen müssten komplett alles zurück zahlen das war ein ganzes Monatsgehalt

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Gottistgut 
Fragesteller
 17.12.2019, 18:22
@aberhallole

heftig, kann man sich dagegen wehren? Und Haben die Kollegen das akzeptiert? Unproblematisch also für sie gewesen?

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aberhallole  17.12.2019, 20:37
@Gottistgut

Du musst den Arbeitsvertrag lesen, dann kannst du nicht machen weil du ihn unterschrieben hast

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aberhallole  17.12.2019, 23:07
@Gottistgut

ich weiß es nicht, glaube schon dass sie nicht ohne Anwalt dagegen machen können, und Anwalt kostet viel Geld

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steht im Arbeitsvertrag. Typischerweise bekommt man Weihnachts- und Urlaubsgeld jedoch von vornherein nur anteilig, so dass gar kein Rückzahlungsanspruch an den Arbeitgeber entstehen kann.

Einen solchen kenne ich nur, wenn der Arbeitgeber initiale Auslagen, z.B. für einen Umzug oder eine spezielle Ausbildung, bezahlt hat.

Üblicherweise, bzw. traditionellerweise gilt das "Weihnachtsgeld" als "Treueprämie" des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.
Deswegen ist es meistens im Arbeitsvertrag so geregelt, dass man im 1. Quartal des Folgejahres noch beim Arbeitgeber tätig sein muss. Ansonsten Rückzahlung.


Gottistgut 
Fragesteller
 29.11.2019, 20:59

Komplette Rückzahlung?

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Ich habe es jedenfalls schon mal zurück zahlen müssen

als ich im Februar 2016 per aufhebungs Vertrag von der Zeitfirma zu einer Kundenfirma der Zeitfirma wechselte


Gottistgut 
Fragesteller
 29.11.2019, 21:01

Komplett?

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Pialesb29  29.11.2019, 21:02
@Gottistgut

Japp die 350€ wurden mir damals Direkt von der Letzten Lohn Abrechnung abgezogen

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Pialesb29  29.11.2019, 21:06
@Gottistgut

Naja kann man nix machen, du mußt es so sehen Ich bin per aufhebungs Vertrag aus der Firma raus, ich habe also die Vorgesehene Kündigungsfrist umgangen

Was letztlich übrigens eine Sehr Gute entscheidung war, ich war raus aus der Leiharbeit und arbeite noch heute da wo ich dann landete und das sehr erfolgreich (und natürlich mit Viel mehr Geld als ich bei der Zeitfirma je bekommen hätte)

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Man muss bis Folgejahr,31.Maerz im Unternehmen bleiben,dann braucht man nicht zurück zahlen.


Gottistgut 
Fragesteller
 30.11.2019, 07:59

Komplett oder anteilig

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