Muss man im Restaurant auch dann bezahlen wenn das Essen richtig ekelhaft war und man sich sogar übergeben musste?

12 Antworten

Kommt drauf an...

Ich war mal in einer Bar/Restaurant und hatte mir einen Cocktail in deren Wert von 10,90 gekauft. Erster Schluck und ein zweiter schluck ich konnte ihn einfach nicht trinken. Ich sagte der Kellnerin, sie könne ihn einfach mitnehmen. Kulanterweise brachte sie ein anderes Getränk (was ich auf jedenfall mochte) und musste das alte nicht bezahlen.

Mfg

Wenn du sofort merkst dass das ungenießbar ist, musst du es nicht bezahlen, wenn du es nicht komplett aufgegessen hast. Wenn du dich danach übergeben hast, musst du erstmal beweisen dass es die Schuld des Restaurants war.

Bei uns ist es so dass man das essen welches nicht schmeckte , warum auch immer, zurückgeben kann & nicht zahlen muss. Wir geben dem Gast dann entweder die Getränke aufs Haus, welche er hatte, oder das neue Essen.
Wir haben aber auch Fälle, bei denen die Leute ne ganze Pizza (ohne Grund) zurückgeben. Da muss ich sagen, werde ich echt wütend (nicht vor dem Gast natürlich). Schließlich sind das Lebensmittel und man kann nicht einfach damit spielen!

Ekelhaft ist relativ.

Vor x Jahren hat mich meine Frau gezwungen, mit ihr zum Chinesen zu gehen. Sie liebte die chinesische Küche. Hat für mich bestellt, mir kam das "Kotzen".

Diese unverschämte Person hat mich noch einmal gezwungen. Es wurde unser chinesisches "Stammlokal".

So mit Markt- oder Gesundheitsamt zu drohen, lächerlich. Jedes Lokal wird von denen regelmäßig überprüft.

Vielleicht war ja das Essen wirklich nicht in Ordnung. Bringt Dir aber nur dann etwas, wenn Du es einpacken, mitnimmst und untersuchen läßt. Selbst dann. Hast Du es nachweisbar sehr gut gekühlt, hygienisch verpackt, transportiert?

Zahlen mußt Du.

Meine Meinung. Gib dem Lokal nochmals eine Chance. Weise darauf hin, daß Dir bei diesem bestimmten Gericht schlecht wurde und Du hoffst, daß Du dieses Mal mit dem Essen zufrieden sein wirst. Es kann ja immer und überall etwas mal passieren.

Passt es wieder nicht, zahle und vergiß dieses Lokal.

PS: Was bringt eine Zahlungsverweigerung? Dann kommt die Polizei, und und und ... "Zahlt" sich nicht aus.

 

 

Klare Sache, wenn Du das Essen aufgegessen hast und dann gekübelt hast, hast Du Dein Recht auf Nichtbezahlen verwirkt. In solch einem Fall solltest Du von Anfang an dem Kellner Deine Beschwerde vortragen. In diesem Falle ist das eine Sachmangelrüge, die den Kellner / Wirt dazu veranlassen sollte, nachzubessern.