Muss man für die Grundsicherung im Rentenalter wieder arbeiten? Oder bekommt man das dann einfach so ohne das man wieder arbeiten geschickt wird?

3 Antworten

Bei der Grundsicherung bei Altersrente muss man nicht mehr arbeiten und bei voller dauerhafter Erwerbsminderungsrente kann man es nicht mehr.

Also besteht dann entweder ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt, oder wenn man die Voraussetzungen für Wohngeld von der Wohngeldbehörde erfüllt, käme auch das in Betracht.

Hallo,

nein, du bekommst Wohngeld.

Das reicht normaler weise.

Falls jemand, sein Leben lang, keine Rentenverischerung hatte,

dann kann man auch nicht ins "Rentenalter" kommen.

Dann bekommt man entweder eine Pension,

oder man ist auf Grundsicherung angewiesen.

Ob man dann noch vermittlungsfähig ist,
muss im Einzelnen geklärt werden.

Hansi

bis 67 hast ja nochzeit beiträge zu entrichten ?

bis dahin waren dann einige regierungswechsel .