Muss man für den Deutschen Pass Israel anerkennen?

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siehe hier

Israel-Bekenntnis als Voraussetzung für Einbürgerung umstritten | MDR.DE

Einem Staatsrechtler zufolge ist der Vorstoß Sachsen-Anhalts gleich  aus mehreren Gründen rechtlich nicht wasserdicht.
Kein anderes Bundesland verlangt bislang ein  derartiges Bekenntnis. Das hat aus Sicht von Tarik Tabbara, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, auch seine Gründe. Er hält den Erlass aus Magdeburg für "keine wasserdichte rechtliche Konstruktion."
Tabbara gehört zu den Sachverständigen bei der Erarbeitung eines neuen Staatsangehörigkeitsrechts, das im kommenden Jahr im Bundestag verabschiedet werden soll. Dort werde aktuell diskutiert, wie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung um Fragen des Antisemitismus erweitert werden soll. Umso größer ist sein Befremden: "Hier wird so ein bisschen vorgeprescht. Wir haben keine sachsen-anhaltische Staatsangehörigkeit, sondern wir haben eine deutsche Staatsangehörigkeit – und da sind solche Alleingänge einzelner Bundesländer immer hochproblematisch."
Und das gleich in vielerlei Hinsicht: Zum einen sei nicht klar definiert, was das Existenzrecht Israels genau bedeutet. "Zu welchen Grenzen bekenne ich mich da eigentlich? Das ist ja völkerrechtlich höchst umstritten, die jetzige Situation in Israel zu bewerten, also auch noch vor dem 7. Oktober." Zum anderen sei da die grundrechtliche Dimension. Da gebe es auch einen Schutz davor, sich zu einer politischen Meinung bekennen zu müssen.
Und schließlich die doppelten Standards: Wenn sich etwa herausstelle, dass ein Bekenntnis nicht aufrichtig gemeint war, kann man die Staatsbürgerschaft auch wieder verlieren. "Das könnte einem in Deutschland Geborenen ja nie passieren", argumentiert Staatsrechtler Tabbara.

Das hätte vor dem Bundesverfassungsgerecht nicht lange Bestand. Wenn Deutschland ein Rechtsstaat sein möchte, dann wird dieser Blödsinn zügig gekippt.

Was kommt denn als Nächstes? Bekenntnis zur Ein-China Politik? Ausbürgerung auch im Land geborener Deutscher?

Das riecht nach Willkür und Gesinnungsdiktatur und damit übelst.

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
BMI - Einbürgerung (bund.de)

Das sollte vollkommen ausreichend sein.