Muss Lehrer Attest akzeptieren?
Mag vielleicht komisch sein, dass ich so früh schreibe, aber ich brauche dringend einen Rat.
Ich schreibe heute eine Matheklausur, bin aber heute Nacht einfach aufgewacht und habe mich übergeben. Heute morgen dann nochmal das gleiche Spiel und dazu noch Magenkrämpfe, sodass ich mich kaum bewegen kann ( Nein! Das ist keine Ausrede, meine Mutter war Zeugin ). Meine Mutter meint, ich soll zuhause bleiben ( ich bin 18 ). In der letzten Klausur hatte ich nur 2 Notenpunkte / eine Schulnote 5. Auf diese Klausur habe ich echt gut gelernt, deshalb möchte ich in den Kommentaren nichts davon lesen vonwegen "Hättest du mal früher angefangen zu lernen". Jedenfalls gehe ich dann nachher zum Arzt, lasse mich untersuchen und mir ein Attest geben, da nur das für die Enschuldigung bei einer Klausur gilt..
Problem ist jetzt: Ich hab jetzt echt Angst, dass es heißt, ich hätte geschwänzt. Ich war die zwei Tage davor quasi noch putzmunter in der Schule. Nun ist es aber so, dass ich vor 3 Tagen geimpft wurde und mir danach so übel war davon ( habe mich auch übergeben ), dass ich da schon nicht in die Schule konnte. Das muss doch komisch auf die Lehrer und meine Mitschüler wirken, wenn ich die letzten 2 Tage da war und dann Freitags auf einmal nicht. Ich hab Angst, dass mein Lehrer das Attest nicht akzeptiert, weil er denkt, dass ich schwänze. Darf er das?
Ich für mich gehe davon aus, dass ich die Impfung von vor 3 Tagen nicht vertragen habe. Mein Hausarzt meinte da schon zu mir, dass man manchmal von Impfungen anfangen könnte zu kränkeln...
12 Antworten
Für gewöhnlich muss das Attest akzeptiert werden. Ich schreibe "für gewöhnlich", weil z.B. die FOS der Tochter meiner Freundin beim zweiten Attest für dieselbe Klausur einen Besuch beim Amtsarzt fordert. Aber das trifft bei Dir ja eh nicht zu.
Auf jeden Fall sollte jemand (oder Du selber) bei der Schule anrufen und Bescheid geben, sobald im Sekretariat jemand ist, das Attest kannst Du dann auch Montag nachreichen.
Wahrscheinlich wird er es akzeptieren (müssen) - zu Amtsarzt kann man dich ja frühestens Montag schicken, und bis dahin lässt sich wahrscheinlich nichts mehr feststellen...
Trotzdem solltest du drüber nachdenken, hinzugehen - ganz ehrlich: Freitag morgen beim Arzt dauert u.U. wesentlich länger als 1 bis 2 Schulstunden Matheklausur... Und falls du dann tatsächlich, grün im Gesicht, in die mitgebrachte Tüte reiherst - sieht man ja, dass es dir nicht gut geht.
Ansonsten wäre es doch schade, wenn die gute Vorbereitung umsonst war - und Nachschreiben ist IMMER schwerer! Koch dir nen Kamillentee, ruf an, dass du NUR ZUR ARBEIT kommst, und beiss die Zähne zusammen! Übelkeit ist auch bei psychosomatischen Geschichten ganz weit vorne, möglicherweise ist es ja nicht nur die Impfung und du bist nach der Prüfung topfit...
Klar, wenn gar nichts geht - ab zum Arzt und Attest holen, aber dann kannst du damit rechnen, dass auch jede zukünftige Krankschreibung angezweifelt wird!
Im Grunde genommen war es Dein Fehler, dass Du in dieser Situation geraten bist. Da man bei Impfungen immer mit Nebenwirkungen rechnen muss, hätte man die Impfung verschieben können und erst nach der Klausur machen lassen sollen. Auch wenn Du ein Attest von Deinem Arzt bekommen solltest, sieht es so oder so nach blau machen aus. Annehmen und akzeptieren wird er es wohl oder übel, aber es bleibt immer ein fader Beigeschmack. Ansonsten versuche es hin zu gehen und die Klausur mit zuschreiben. Da Du volljährig bist und selber entscheiden kannst,liegt es jetzt an Dir.
das Attest muss akzeptiert werden. du musst aber dringend noch früh in der Schule anrufen und dich abmelden. ein Lehrer darf Atteste als solche nicht anzweifeln, er kann Atteste nur zurückweisen, wenn diese außerhalb der gesetzten Frist eingereicht wird (i.d.R. am dritten Tag nach Beginn der Erkrankung).
gute besserung
Nein, darf er nicht! Ein ärztliches Attest ist im Grunde genommen so etwas wie ein amtliches Dokument, und ist gestempelt und unterzeichnet. Er muss es also akzeptieren!
Gute Besserung!
LG
Die Schule könnte ggf. demnächst nur noch amtsärztliche Atteste annehmen. Was der Lehrer denkt oder meint ist allerdings in dem Zusammenhang nicht von Bedeutung.