Muss K die 30.000€ and A zahlen?
Hallo, ich studiere Jura im ersten Semester und lerne mit anderen Kommilitonen ab und zu für Klausuren und wir zerbrechen uns gerade den Kopf an einem Fall in Zivilrecht, wo wir ganz andere Ergebnisse bekommen. Kann mir bzw. uns den Sachverhalt mit Bezug auf das BGB erläutern?
Ich habe mal den Sachverhalt verkürzt um es einfacher zu gestalten:
Der Kunsthändler Kristian (K) betreibt ein Geschäft in der Braunschweiger Innen-stadt. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung muss er verschiedene Tätigkeiten auf seine Mitarbeiterin Melinda (M) übertragen. Am 4.6.2019 beauftragt er die M, alle Aufträge bis zu der Summe von 10.000 Euro für ihn zu übernehmen und in seinem Namen zu erledigen. Wegen eines dringenden Termins am 10.06.2019 mit dem Uhrenhändler Ulf (U) aus Mannheim kann K insbesondere den gleichfalls wichti-gen Termin mit seinem Antiquitätenhändler Arnold (A) am 11.06.2019 in Wolfsburg nicht wahrnehmen. Daher schickt K die M, um mit A die Geschäfte abzuwickeln. Am 4.6.2019 ruft K den A an und setzt ihn darüber in Kenntnis, dass nicht er selbst, sondern die M den Termin wahrnehmen werde und diese entsprechend bevoll-mächtigt sei.
Am 7.6.2019 wird das positive Arbeitsklima zwischen K und M durch einen Vorfall auf der Betriebsfeier beeinträchtigt. Obschon verheiratet, hatte sich K der M ange-nähert und neben Komplimenten auch körperlich eindeutige Signale gesendet. M hatte dies entschieden verneint und sich verweigert. Als K wegen seines Verhal-tens und der Reaktion der M Bedenken hinsichtlich des Geschäfts mit A kommen, versucht er die M aus seinem Hotelzimmer in Mannheim um 22:00 Uhr noch am 10.06.2019 anzurufen. Da er sie aufgrund der späten Stunde nicht erreicht, spricht er ihr auf die Mailbox mit der ausdrücklichen Bitte, den Termin nicht wahrzunehmen und nicht in seinem Namen zu handeln. Am Tag des Termins mit A (11.6.2019) sieht M morgens um 8:00 Uhr zwar die Nachricht auf ihrer Mailbox, vergisst jedoch diese abzuhören.
Um ca. 15:00 Uhr schließt sie einen Vertrag im Namen des K über die Lieferung von 300 Stück Ringen aus Weißgold zu je 100 Euro, da der Preis äußerst günstig ist. Als die M dem K telefonisch von dem guten Geschäft berichten will, hört sie vorab die versäumte Nachricht ab. Erstaunt erreicht sie den K anschließend und berichtet von dem getätigten Geschäft. K ging wegen seiner Mitteilung an M davon aus, dass kein Geschäft mit A zustande käme, und erwarb in Mannheim von U 100 Stück ähnliche Weißgoldringe zu je 300 Euro. Gegenüber U bringt er deshalb noch in Mannheim zum Ausdruck, er wolle vom Vertrag loskommen und beruft sich auf Irrtümer. Einer-seits habe er über den Wert der Goldarmbänder geirrt, die er preislich höher einge-schätzt hatte. Zudem habe er nicht gewusst, dass M ebenfalls Armbänder erworben habe. Er möchte daher nur den Vertrag mit A aufrechterhalten. U besteht auf Bezahlung.
Die Frage ist ob K 30.00€ an den A zahlen muss und ob K 30.000€ an den U zahlen muss?
Ist die Frage abschließend geklärt? Sonst kann ich mal ne Gliederung schreiben
Ja das wäre zum vergleichen gut
2 Antworten
1. Muss K 30.000€ an A zahlen?
Es sieht so aus, als ob K an A nicht gebunden ist, da er die Bevollmächtigung an M wirksam zurückgenommen hat. Die Nachricht, die er auf die Mailbox von M gesprochen hat, könnte als ausreichende Rücknahme des Auftrags betrachtet werden. Daher sollte K nicht verpflichtet sein, 30.000€ an A zu zahlen.
2. Muss K 30.000€ an J (U) zahlen?
Es ist wahrscheinlich, dass K an J (U) gebunden ist. K hat von U 100 Stück ähnliche Weißgoldringe zu je 300 Euro gekauft und möchte nun vom Vertrag zurücktreten. Allerdings scheinen die Gründe für den Rücktritt, nämlich Irrtümer über den Wert der Goldarmbänder und die Unkenntnis über den Erwerb von Armbändern durch M, nicht besonders überzeugend zu sein. Es könnte schwierig sein, diese Gründe als ausreichend für einen wirksamen Vertragsrücktritt anzuerkennen.
Zusammenfassend könnte K verpflichtet sein, die 100 Stück Weißgoldringe von U zu je 300 Euro zu bezahlen. Es liegt jedoch im Ermessen eines Gerichts, dies endgültig zu entscheiden, abhängig von den genauen Umständen und den anwendbaren Gesetzen.
M hat die Freigabe, Geschäfte in Höhe von bis zu 10.000 Euro im Namen des K zu tätigen. Letztendlich stellt sich somit die Frage, ob es sich bei der Ankündigung des K gegenüber A, dass M für ihn dieses eine konkrete Geschäft abwickeln wird, um eine Vollmacht über die 10.000 Euro hinaus handelte, ob diese überhaupt rechtlich wirksam ist und ob A sie rechtskräftig mit dem Anruf auf der Mailbox widerrufen hat.
Somit müsst ihr jetzt in der Bibo nachschlagen, in welchen Gesetzen solche Vollmachten im beruflichen Kontext geregelt sind, ob es für deren Erteilung Formvorschriften braucht, wie weit sie gehen und wie sie widerrufen werden können. Ebenfalls geht es um das Thema der Kaufvertragsstörungen und somit Widerrufs- und Rücktrittsrechte dabei.
Übrigens, die Punkte bekommt man im Jurastudium viel weniger für das korrekte Ergebnis, als vielmehr für den Weg dahin! Sprich, die Recherche in der Bibo, das Lesen von Gesetzen, Kommentaren, Urteilen und Literatur dazu und dann die Anwendung im Gutachtenstil auf den Fall und die Zerlegung des Schulfalls in die einzelnen, zu prüfenden Abschnitte, wo man dann dieses angelesene Wissen drauf anwendet, DAS ist der zentrale Punkt des Jurastudiums. Und ja, da kann es durchaus auch mal abweichende Lösungen und Endergebnisse geben. So, wie ja auch nicht jedes Gericht 1:1 wie das andere urteilt.