Muss K die 30.000€ and A zahlen?

Ziegelstein43  05.02.2024, 17:02

Ist die Frage abschließend geklärt? Sonst kann ich mal ne Gliederung schreiben

inscope31 
Fragesteller
 05.02.2024, 17:11

Ja das wäre zum vergleichen gut

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Muss K 30.000€ an A zahlen?

Es sieht so aus, als ob K an A nicht gebunden ist, da er die Bevollmächtigung an M wirksam zurückgenommen hat. Die Nachricht, die er auf die Mailbox von M gesprochen hat, könnte als ausreichende Rücknahme des Auftrags betrachtet werden. Daher sollte K nicht verpflichtet sein, 30.000€ an A zu zahlen.

2. Muss K 30.000€ an J (U) zahlen?

Es ist wahrscheinlich, dass K an J (U) gebunden ist. K hat von U 100 Stück ähnliche Weißgoldringe zu je 300 Euro gekauft und möchte nun vom Vertrag zurücktreten. Allerdings scheinen die Gründe für den Rücktritt, nämlich Irrtümer über den Wert der Goldarmbänder und die Unkenntnis über den Erwerb von Armbändern durch M, nicht besonders überzeugend zu sein. Es könnte schwierig sein, diese Gründe als ausreichend für einen wirksamen Vertragsrücktritt anzuerkennen.

Zusammenfassend könnte K verpflichtet sein, die 100 Stück Weißgoldringe von U zu je 300 Euro zu bezahlen. Es liegt jedoch im Ermessen eines Gerichts, dies endgültig zu entscheiden, abhängig von den genauen Umständen und den anwendbaren Gesetzen.

M hat die Freigabe, Geschäfte in Höhe von bis zu 10.000 Euro im Namen des K zu tätigen. Letztendlich stellt sich somit die Frage, ob es sich bei der Ankündigung des K gegenüber A, dass M für ihn dieses eine konkrete Geschäft abwickeln wird, um eine Vollmacht über die 10.000 Euro hinaus handelte, ob diese überhaupt rechtlich wirksam ist und ob A sie rechtskräftig mit dem Anruf auf der Mailbox widerrufen hat.

Somit müsst ihr jetzt in der Bibo nachschlagen, in welchen Gesetzen solche Vollmachten im beruflichen Kontext geregelt sind, ob es für deren Erteilung Formvorschriften braucht, wie weit sie gehen und wie sie widerrufen werden können. Ebenfalls geht es um das Thema der Kaufvertragsstörungen und somit Widerrufs- und Rücktrittsrechte dabei.

Übrigens, die Punkte bekommt man im Jurastudium viel weniger für das korrekte Ergebnis, als vielmehr für den Weg dahin! Sprich, die Recherche in der Bibo, das Lesen von Gesetzen, Kommentaren, Urteilen und Literatur dazu und dann die Anwendung im Gutachtenstil auf den Fall und die Zerlegung des Schulfalls in die einzelnen, zu prüfenden Abschnitte, wo man dann dieses angelesene Wissen drauf anwendet, DAS ist der zentrale Punkt des Jurastudiums. Und ja, da kann es durchaus auch mal abweichende Lösungen und Endergebnisse geben. So, wie ja auch nicht jedes Gericht 1:1 wie das andere urteilt.