Muss ich zur Vorladung erscheinen und was passiert da?
Moin ich wurde eingeladen in einer ermitlungssache wo ich am Montag eingeladen werde...
Meine Frage: muss ich dort hin und mit was muss ich rechnen ich habe bis dato eig nichts schlimmes getan.
Würde mich über Antworten freuen =)
Nimm bitte den Namen der Beamtin da raus!
Wie mache ich bsw wie entferne ixh das Bild?
Über die Moderation?
Ah OK danke =)
5 Antworten
Als Beschuldigte/r musst Du nicht zu diesem Termin erscheinen ..... stellt sich nur die Frage - was ändert es, wenn Du Dich nicht zum Vorwurf äußerst. Manchmal ist es besser einfach zu kooperieren ..... je nach Vorwurf.
Du kannst auch hingehen - Angaben zu Deiner Person machen und fragen was der konkrete Tatvorwurf ist, soweit Dir dieser nicht ( mehr ) bewußt ist. Auch danch, kannst Du dann wieder gehen.
Ansonsten - es wäre zumindest höflich, wenn Du den Termin via Email absagst, wenn Du nicht aussagen möchtest.
Du hast da RECHT auf Gehör und wenn man dir die Tat eh nachweisen kann, kannst du bei dieser Gelegenheit die Chance nutzen, z.B. durch ein Geständnis eine Strafmilderung zu erreichen.
Du wirst zum Sachverhalt befragt, sonst nichts. Welche Strafe auf dich zu kommt entscheidet ein Gericht.
Bei einer Ladung zu einer Vernehmung muss man normalerweise hin. Man kann sich entschuldigen und durch einen Anwalt erst Akteneinsicht verlangen, dass macht am besten der Anwalt selbst. Die Polizei kennt die Spielchen zur Verzögerung. Nimm dir einen Anwalt und lass den machen. Oder geh hin. Auch da hast du das Recht auf deinen Rechtsbeistand.
Du kannst da hingehen und keinerlei Angaben zur Sache machen, das wird von Anwälten auch unbedingt empfohlen.