Muss ich unter diesen Umständen nicht zur Schule?

6 Antworten

Kommt darauf an, was für ein " Event" das ist. Dann müssten dich deine Eltern vom Unterricht befreien lassen, d.h.. dafür einen Antrag stellen.2-3 Tage ist keine Lappalie. Ansonsten, wenn dieses " Event" nichts ist, was für eine Begründung reicht, musst du zur Schule, weil du eine Schulpflicht hast, die gesetzlich geregelt ist und wenn diese nicht eingehalten wird, auch bestraft wird.

https://www.elternwissen.com/kindergesundheit/homoeopathie-fuer-kinder/befreiung-vom-unterricht-wann-es-ihrem-kind-erlaubt-ist/

Nein, Eltern können das nicht einfach genehmigen.

Brauchst Bescheinigung.

Manche Ärzte stellen Bescheinigung aus, auch wenn die Leute nicht krank sind.

Könnte man theoretisch fälschen, da wird nicht weiter nachgeforscht wenn das nicht Ständig ist.

Du bist schulpflichtig, also ist es Deine Pflicht zur Schule zu gehen. Und daran können auch Deine Eltern nichts ändern.

Da du 14 und keine 18 bist, besteht Schulpflicht!

Oder gibt es da irgendwelche Gesetze, die mir dieses verbieten?

► Schulpflicht