Muss ich trotzdem am Zebrastreifen anhalten?
Hallo, ich halte immer am Fußgängerüberweg an. Müsste ich dies eigentlich auch tun, wenn ein Fahrradfahrer auf seinem Fahrrad sitzt und sich an der Laterne stützt und rüber möchte? Der Vorrang gilt ja eben nur für Fußgänger. Anders wäre es, wenn der Fußgänger das Fahrrad schiebt, richtig. Habe ich es die paar Jährchen auch so machen können?
Ich als Autofahrer
4 Antworten
Nein, aber wenn es zu einem Unfall kommt, sind beide mitschuldig.
Rein nach der Straßenverkehrsordnung müsstest Du für einen Radler am Zebrastreifen nicht anhalten, da der Vorrang nur für Fußgänger gilt - wenn der sein Rad schiebt, ist er allerdings ein Fußgänger.
Aber: Die Straßenverkehrsordnung schreibt die gegenseitige Rücksichtnahme vor, im Falle eines Unfalles käme also womöglich schon eine Teilschuld in Betracht.
Regulär muss der Radfahrer absteigen, er darf nicht über den Zebrastreifen fahren. Ich halte aber grundsätzlich an, es nützt nämlich nix Recht zu bekommen wenn man ihn umgefahren hat.
Wenn der Fahrradfahrer nicht am Straßenverkehr teilnimmt, musst du glaub ich halten.