Muss ich noch eine MPU machen?
Guten Abend,
vor knapp 3 Monaten bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten, in der ich dann auf THC positiv getestet wurde. Letzte Woche Donnerstag habe ich mit meinem Anwalt telefoniert welcher meinte, dass das Strafverfahren eingestellt wurde und „bloß“ noch ein Bußgeldverfahren gegen mich läuft. Der Bußgeldbescheid kam heute per Post und in Diesem steht aber nichts davon dass ich eine MPU machen muss. Nun meine Frage: Hatte ich extrem Glück und muss keine MPU machen oder kann da noch was kommen?
Danke schon mal im Voraus
Wurde der FS einbehalten
Nicht sofort, ich habe ihn am 4.5.23 wegen dem einmonatigen Fahrverbot abgegeben, also knapp 3 Monate nach der Verkehrskontrolle
3 Antworten
Hatte ich extrem Glück und muss keine MPU machen oder kann da noch was kommen?
Da kommt auf jeden Fall noch was, denn durch den Bußgeldbescheid ist klar, dass du über dem Grenzwert von 1 ng/ml gelegen hast...
Ob die FEB jetzt noch ein FÄG anordnet, oder geich eine MPU angeordnet wird kommt z.T. darauf an in welchem Bundesland du lebst, bzw. ob die Behörde Kenntnis über dein Konsumverhalten im Vorfeld hat.
Hast du z.B. gegenüber den Polizisten Aussagen getätigt dass es sich bei dir um ggl. Konsum handelt, oder gab es bereits vorher Eintragungen wegen Btm, kommt es direkt zur MPU-Aufforderung.
Hierfür wird dir nur ein Zeitraum von ca. 3 Monaten gegeben um ein pos. Gutachten vorzulegen, machst du das nicht rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Da du für eine pos. MPU jedoch Abstinenznachweise von mind. 6 Monaten brauchst arbeitet die Zeit die die Behörde für die Gutachtenanordnung braucht für dich. Von daher solltest du möglichst früh mit den Abstinenznachweisen beginnen...
Ob du eine MPU machen musst, entscheidet nicht die Bußgeldstelle, sondern die Führerscheinbehörde. Und die kann erst tätig werden, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist.
Das Eine ist die strafrechtliche/ordnungsrechtliche Seite des Cannabis, das Andere ist die führerscheinrechtliche Seite.
Die Führerscheinstelle wird sich melden und "Zweifel an der Fahreignung" äußern, die Du auf eigene Kosten durch ein sog. "ärztliches Gutachten (inkl. Abstinenz-Nachweis) ausräumen kannst.
Hier eine kleine Einführung zum komplexen Thema:
Es gibt auf der Seite zwei Beiträge zum Thema.