Muss ich nach einer Krankheit nacharbeiten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

niemand muss seine vom arzt krankgeschriebenen tage nacharbeiten , auch denie mutter nicht--das ist eine falsche einstellung zur arbeit. viel. arbeite deine mutter ja schwarz ,ohne steuerkarte , aber auch da muss sie nichts nachbarbeiten .

wenn ein arzt eine person krankschreibt , der patient diese krankenmeldung seiner firma vorlegt dann muss sie diese tage NICHT nacharbeiten--also lass dich bitte nicht verunsichern .und wenndu von montag bis einschliesslich mittwoch krank geschrieben wurdest musst du für den DIENSTAG auch KEINEN urlaubstag verbrauchen , denn auch wenn du da frei hättest , warst du krank und konntest keinen urlaub machen -denn wennman im urlaub krank wird udn krankgeschrieben wird verbraucht man keinen urlaubstag , weil man krankgeschrieben wurde im urlaub

eggenberg1  27.11.2019, 11:32

danke fürs sternchen

0

"Nacharbeiten" gibts im Arbeitsrecht nicht.

Wenn du in Probezeit bist, mach den Mist mit, notiere aber die Stunden. Sind dann Überstunden. Nach Ende der Probezeit: Auszahlung verlangen.

Übrigens kassiert der Arbeitgeber dann die Sozialkassen ab. Er bekommt nämlich den Lohn, den er an dich während Krankheit zahlt, von der Krankenkasse ersetzt. Und die "Nacharbeit" läuft womöglich auch noch schwarz.

Bei späteren "Meinungsverschiedenheiten" mal danach fragen und wie die Krankenkasse diese Praxis bei dem Arbeitgeber bisher beurteilt habe.

ahilmicio  19.11.2019, 08:11

Nein... der Arbeitgeber bekommt in den ersten 6 Wochen keine Zuschüsse von der Krankenkasse! Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse an den Erkrankten ! Ca. 60% des normalen NettoGehalts!

0
Familiengerd  19.11.2019, 13:15
@ahilmicio
Nein... der Arbeitgeber bekommt in den ersten 6 Wochen keine Zuschüsse von der Krankenkasse!

Das ist so allgemein falsch - es kommt darauf an!

Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern erhalten von den Krankenkassen 40-80 % (je nach Satzung der Kassen) der Kosten der Lohnfortzahlung erstattet aufgrund des vorgeschriebenen Umlageverfahrens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 1.

Ca. 60% des normalen NettoGehalts!

Auch das ist falsch.

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts nach der letzten regulären Abrechnung, aber nicht mehr als 9ß % des Nettoentgelts.

60 % beträgt das Arbeitslosengeld 1 ohne zu unterhaltende Kinder, mit Kind/Kindern 67 %.

1

Nein, natürlich ist das nicht so. Die Mehrarbeit wären dann normale Überstunden.

Dein Urlaubstag wird übrigens auch nicht verbraucht, wenn du arbeitsunfähig bist, das solltest du deinem Arbeitgeber mitteilen.

Nacharbeiten musst Du nicht! Allerdings ist das „Überstundenfrei“ dann weg! Urlaub bleibt erhalten!

Familiengerd  19.11.2019, 13:17
Allerdings ist das „Überstundenfrei“ dann weg!

Das wäre zwar richtig - aber wo steht etwas von "überstundenfrei"?

0