Muss ich meinen Ex in meine Wohnung lassen damit er unsere tochter sehen kann?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, er kann natürlich nicht verlangen, dass er sie bei Dir zu Hause sieht. Und noch viel weniger kann er verlangen, dass Dein neuer Partner nicht dabei ist.

Aber - willst Du dass er sie mitnimmt? Ggf. würde ich ihn doch zu Hause empfangen - aber mit Partner.

Hallo LadyGray,

nein, du musst ihn nicht in deine Wohnung lassen und er kann dir auch nicht vorschreiben wer bei seinen Besuchen noch anwesend ist. Das kann auch das Jugendamt nicht. Ihr beide solltet eine Umgangsregelung erstellen. Sag ihm das er seine Tochter regelmäßig sehen kann (so das es euch beiden zeitlich passt) aber nicht in deiner Wohnung. Ihr könnt euch draußen treffen oder in einer öffentlichen Einrichtung. Auf Dauer solltet ihr auch über eine Regelung nachdenken an wann er seine Tochter mal alleine zum Umgang mitnehmen kann. Wenn sich die Kleine an ihn gewöhnt hat spricht nix dagegen, auch Übernachtungen wären schön wenn sie alt genug ist und keine Angst hat. Wie ist denn euer Verhältnis zueinander? könnt ihr normal reden? oder streitet ihr euch?

LadyGray 
Fragesteller
 29.10.2012, 22:58

nur streit...er meint jetzt auch noch das ich ihm immer egal wo ich mit unserer tochter bin...es ihm sagen muss....stimmt das auch??? wir haben das gemeinsame sorgerecht!

0
PBmemorys  30.10.2012, 09:10
@LadyGray

Nein, das stimmt auch nicht. Du bist ihm keine Rechenschaft über Aufenthaltsorte schuldig. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du. Er muss dir auch nicht sagen wo er seine Zeit mit seiner Tochter verbringt wenn er sie später mal alleine bekommt zum Umgang. Wenn es nur Streit gibt, rate ich dir das du mal einen Termin beim Jugendamt mit ihm zusammen machst (die schreiben ihn dann an) Das JA hilft euch eine Umgangsregelung zu finden, sie beraten und vermitteln mit vielen Erfahrungswerten. Das ist immer die Vorstufe um es ohne Gericht zu versuchen. Eine Umgangsregelung die in Zusammenarbeit mit dem JA getroffen wurde ist aber rechtlich nicht bindend, sie ist freiwillig und hat den gleichen Stellenwert wie eine privat getroffene. Es zeigt aber dem Richter bei einer möglichen späteren Verhandlung das die Bereitschaft und ein Interesse an einer Regelung beseht und das ist von Vorteil. Wenn ihr euch beim JA auch nicht einigen könnt, dann muss er sein Umgangsrecht einklagen und ein Richter entscheidet, legt Tage, Orte und Zeiten für den Umgang fest. Das ist dann ein bindender Umgangsbeschluß der eingehalten werden muss, von beiden Seiten, es sei denn ihr trefft private Absprachen die vom Beschluß abweichen, das geht natürlich jederzeit. PS: Sorgerecht und Umgangsrecht haben nichts miteinander zu tun. Das Innehaben des Sorgerechts beeinflusst nicht die Rechte innerhalb des Umgangsrechts.

0
LadyGray 
Fragesteller
 30.10.2012, 19:18
@PBmemorys

vielen dank für deine antwort...hat mir sehr geholfen =)...

0

Dein Ex darf deine Wohnung nicht betreten da es Hausfriedensbruch wär. Wenn aber das Gericht beschlossen hat das Kind zu sehen darf er es abholen aber nicht in die Wohnung eindringen.

Sein Kind sehen darf er wenn ich mich nicht irre schon, solange das nicht vom Gericht oder sonstwas verboten wurde. Ich glaube aber nicht, dass er dafür in deine Wohnung darf. Und dir verbieten jemanden im Haus zu haben darf er allemal nicht!

LadyGray 
Fragesteller
 29.10.2012, 15:29

denke ich auch aber er macht mir damit immer wieder ein schlechtes gewissen =(

0