Muss ich mein Auto zurück kaufen nach dem ich es verkauft habe Privat Ebay kleinanzeigen?
Hallo Leute,
Ich habe mein Auto verkauft auf Ebay kleinanzeigen dass Inserat hat aber meine Frau gemacht da sie sich nicht wirklich auskennt hat die dass Bauhjahr falsch eingetragen 2011 anstatt 2010 aber im Kauf Vertrag steht Das richtige Bauhjahr bin ich jetzt als Verkäufer verpflichtet den Wagen zurück zu nehmen Briefe von dem Anwalt des Käufers sind auch schon gekommen er bietet mir an ihm noch mal Geld zurück zu geben oder den Wagen so wie ich ihn verkauft habe für den selben Preis zurück zu kaufen
Danke im Vorraus
5 Antworten
Die "Falschangaben" Deiner Frau wirst Du Dir zu rechnen lassen müssen. Aber wenn im Kaufvertrag das richtige Baujahr steht und der Käufer diesen Vertrag unterschrieben hat, hat er wenig Möglichkeiten.
Vergiss es. Der Käufer hat das Auto angeschaut, er hat den Kaufvertrag mit dem richtigen Baujahr unterschrieben und das Fahrzeug mitgenommen. Was in dem Inserat also da evtl. flasch gestanden hat, interessiert jetzt nicht mehr.
Ist das Schreiben wirklich von einem Anwalt oder sieht es nur so aus? Hatte der Käufer euch vorher mal deswegen angesprochen oder kam direkt das Schreiben?
Wenn er doch Fragen deswegen hat, hätte er auch erstmal zu euch komme können um das zu klären. Habt ihr dem Käufer deswegen schon was Geld gegeben oder wieviel sollt ihr ihm geben damit er das Auto behält?
Komisch ist es schon da er vor Ort war und sich nicht nur das Auto angeschaut haben soll sondern auch die Papiere, ob da alles stimmt und da hätte es ihm auch schon auffallen müssen.
Ihr habt einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht und dort alles richtig draufgeschrieben oder?
Haben schon selber Autos gebraucht gekauft und auch selber verkauft und dort wurde immer mit angeschaut ob auch die Papiere stimmen. Einfach Stimmt schon, wurde NIE gemacht.
Wenn im KV das richtige BJ steht dann passt doch alles?
Das richtige Baujahr steht im Vertrag, zudem konnte der Käufer die Papiere und das Fahrzeug prüfen. Mit welcher Begründung will der Anwalt denn, daß du das Fahrzeug zurücknimmst?
Wie lange ist der Verkauf her, wie teuer war das Auto, hast du die Gewährleistung ausgeschlossen?
Die Begründung des Anwalts bezieht sich auf arglistiger Täuschung und Irrtum
Und die Gewährleistung habe ich nirgendwo spezifisch ausgeschlossen da ich davon ausgegangen bin dass bei privaten Verkauf es keine Gewährleistung gibt
Hat der Käufer das Auto persönlich bei dir abgeholt? Was für einen Vordruck hast du verwendet?
Was soll dass heißen die falschangaben muss ich mir zu rechnen lassen? Ich meine im Endeffekt ist es ein Jahr Unterschied