Muss ich ins Knast gehen, weil ich eine offene Bestellung bei Amazon nicht zahlen kann?

7 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Wenn man arbeitssuchend ist und kein Geld hat, geht man zum Jobcenter und beantragt ALG II (vulgo "Hartz IV").

Dauert das zu lange für eine Begleichung der aktuellen Schulden beim Amazon-Partner, beantragt man beim Jobcenter § 42 Vorschüsse.

Bezieht man bereits ALG II und hat man seinen § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts für den laufenden Monat schon ausgegeben bzw. verplant, beantragt man ein Darlehen, das dann mit geringen Raten zurückzuzahlen ist in den folgenden Monaten, siehe SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 1 Satz 1:

(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen.

Man kann natürlich auch seinem Vertragspartner bei Amazon Raten-Zahlungen anbieten - und wenn das zu spät ist, also in vier Tagen, eben dessen Inkasso-Agentur.

Diese Raten bezahlt man dann von seinem ALG II - oder von seinem Darlehen vom Jobcenter.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Hallo!

In den Knast kommst du schonmal nicht so schnell.

Die werden dir natürlich Mahnung über Mahnung schicken, welche auch mit Mahngebühren versehen sind, sprich wenn du Pech hast, kannst du bis dahin schon 80€ zahlen.

Darüber hinaus, wenn du bis dahin immernoch nicht zahlst, drohen sie mit einem Inkassobrief, bis dahin können es schon 140 Euro sein.

Das sind dann die offene Rechnung, Mahngebühren sowie Bearbeitungsgebühren an das Inkassounternehmen.

Bis ein Inkassobrief ausgestellt ist, kann das 1 bis 2 Wochen dauern, bis dahin wirst du bestimmt Geld auftreiben können.

Du bekommst doch sicherlich ALG2 in den nächsten Tagen, sofern du dies bekommst, kannst du dies doch bestimmt bezahlen.

Verstehe sowieso nicht, warum man im Internet bestellt, obwohl man nicht bezahlen kann.

Du kannst doch wohl 35€ aufbringen mensch


So eine kleine summe wird von deren Inkasso nicht mal gerichtlich vollstreckt. Die nerven dich nur ständig mit Briefen.


Comp4ny  23.01.2022, 02:25

Rechtlich ist das Schwachsinn was du erzählst.

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Comp4ny  23.01.2022, 02:27
@Tzezeu

Mehr als genug.
Hätte der FS mal den Tag "Inkasso" genommen, stände vor meinem Namen das Wort "EXPERTE". Oder man schaut einfach mal in mein Profil.

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 Das Problem ist dass ich leider momentan Arbeitssuchend bin und deshalb der Betrag leider nicht zahlenn kann.

Du bestellst also Ware, wo du weißt, dass du sie nicht bezahlen kannst. Das nennt sich EINGEHUNGSBETRUG und ist Strafbar.

Und die Ausrede "Ich bin Arbeit suchend", zählt hier nicht.

 Ich mache mir Sorgen das ich deswegen ins Knast muss.

Zurecht ! Aber in ein paar Tagen wird ein Inkasso sich bei dir melden und dann sind es keine 34,99 € mehr, sondern schon über 50 € und dann steigert sich das auch noch wenn du nicht sofort bezahlst, wei dann sind wir schon bei fast 100 €.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Federico122 
Fragesteller
 23.01.2022, 02:31

Es ist keine Ausrede weil es ist die Wahrheit das ich Arbeitssuchend bin und ich kann nichts dafür außer ein Arbeit zu finden. Ich könnte gerade alles ausgeben und meine Werte sachen auch. Ich weiß nicht was ich machen soll

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Comp4ny  23.01.2022, 02:33
@Federico122

Du bestellst etwas, ohne Geld zu haben.
Den Straftatbestand nannte ich bereits.

Was du tun kannst? Bezahl deine Schulden.
Und sag nicht "kann ich nicht", du bekommst doch sicherlich ALG II.

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