Muss ich es dem Jobcenter sagen, wenn ich Schuhe auf Ebay Kleinanzeigen für 150 Euro verkauft habe?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ebay Kleinanzeigen ist wie Flohmarkt und werden als Haustürgeschäfte abgewickelt. Sei nicht unschlau und verkaufe erst wenn du das Geld bar sicher in deinen Händen hälst. Dann interessiert auch nicht was das JC denkt.

fourthkind 
Fragesteller
 30.03.2021, 23:57

geht ja manchmal nicht, wenn die Käufer weit weg wohnen

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herzilein35  31.03.2021, 10:13
@fourthkind

Deswegen ist Ebay Kleinanzeigen für ortsnahe Geschäfte da wo man sich eben treffen kann. Ebay Kleinanzeigen ist ein Haustürgeschäft.

Ablauf: Du stellst was in Ebay Kleinanzeigen, Interessent kontaktiert dich und verhandelt, ihr macht einen Ort, Datum und Uhrzeit aus, Interessent kommt zum vereinbarten Treffen, inspiziert deine Ware und darf sie ggf. testen wenn er möchte, wenn einverstanden überreicht er dir das Geld und nimmt die Ware mit. Erledigt!

Alles andere ist auch zu riskant!

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Agamemnon712  29.07.2021, 09:44
Dann interessiert auch nicht was das JC denkt.

Das ist mit Scherheit interessant. Schade, daß Du hier solche Tipps gibst, die m.M.n. Beihilfe zur Leistungserschleichung bzw. Beihilfe zum Leistungsbetrug darstellen können.

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Deine Schwester hat dir also 150,- Euro geschenkt - nicht in Bar, sondern in Form von Ware, die du dann in Bargeld verwandelt hast.

Der Unterschied zwischen einem Ferrari, den man geschenkt bekommt, und einem van Gogh, den man geschenkt bekommt, und ein Paar Schuhe, die man geschenkt bekommt,

steht in keinem Gesetz. Aber es gibt Hinweise der Bundesagentur für Arbeit, wonach es Ausnahmen gibt zu bestimmten feierlichen Anlässen. Hattest du gerade einen Anlass? Hanuka? Ramadan? Hochzeit?

Siehe dazu auf PDF-Seite 33 f.: "1) Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter, die [...]"

Soweit es Unterschiede gibt zwischen geschenkten Sachwerten und geschenktem Bargeld, verschwindet dieser Unterschied genau wann?

Genau! Genau dann, wenn die Sachwerte in Bargeld umgewandelt werden, also durch was?

Genau! Durch Verkauf!

Allerdings kann man die Kosten für den Verkauf vom Verkaufserlös abziehen, siehe SGB II § 11b Absetzbeträge

Und ebenda steht noch ein Absetzbetrag von 30,- € pro Monat, das ist die sog. Versicherungspauschale.

Gruß aus Berlin, Gerd

Offen gestanden wäre mir das in diesem Fall schnuppe. Du hast alte Schuhe verkauft und holst Dir davon neue. Soll mal einer was sagen.

Einfach verkaufen. Falls das JC nachfragen sollte, kann nichts passieren, da es kein Gesetz gibt, in dem steht, dass man Quittungen aufheben muss oder sich merken muss, wann und wo man Schuhe gekauft hat.

So lange aus der Paypal Überweisung nicht hervorgeht, dass es Schuhe sind, die es erst seit wenigen Monaten auf dem Markt gibt, kann das keine Probleme machen.

Grundsätzlich mußt Du es dem Jobcenter nicht sagen, wenn Du Gegenstände aus Deinem Privatbesitz im Internt in Geld umwandelst.

Es kann passieren, daß das Geld in diesem Fall angerechnet wird - dann mußt Du versuchen, Dich gegen die Anrechnung zu wehren.

Sachzuwendungen (Sachgeschenke) sind nach meinem Wissen anrechnungsfrei.

Wenn Du die Sachzuwendung anschließend jedoch in Geld umwandelst, kann man sich darüber streiten ob dieses Geld angerechnet werden muß oder ob nicht.

Ich an Deiner Stelle würde das Jobcenter papierschriftlich über die Schenkung und über den anschießenden den Verkaufserlös informieren. PayPal-Umsätze ausdrucken und entsprechenden Bankkontoauszu dabei tun und genaus so, wie hier, begründen, warum Du sie verkauft hast.

Claud18  10.03.2022, 01:52

Schlafende Hunde sollte man besser nicht wecken, so spart man sich evtl. die Klage vor Gericht. Die Begründung kann man immer noch nachreichen, wenn das JobCenter danach fragt.

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Agamemnon712  10.03.2022, 06:15
@Claud18

Eine auf Verlangen eingereichte Begründung, nur, weil man keine andere Wahl hatte, ist aber schlechter als sofort das Jobcenter zu informieren.

Es stellt sich die Frage, mit welcher Verhaltensweise man sich selbst mehr bevorteilt bzw. das Gegenteil davon erreicht.

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