Muss ich eine Gutschrift bei einem Garantiefall akzeptieren?

4 Antworten

Bei einem Garantiefall ergibt sich dies aus den Garantiebedingungen. Da ist es durchaus moeglich (und wohl auch recht wahrscheinlich), dass es lediglich eine Gutschrift gibt und nicht den vollen Kaufpreis in bar. Schliesslich hat man in aller Regel auch gar keinen Kaufvertrag mit dem Garantiegeber geschlossen und somit kann auch keiner rueckabgewickelt werden.

Bei einem Gewaehrleistungsschaden ist das allerdings anders. Hier kann eine Rueckabwicklung des Kaufvertrages durchaus erfolgen, weil hier ja nicht der Garantiegeber (i.d.R. ein Dritter) leisten muss sondern der Haendler. Schlagen die Nacherfuellungsversuche des Haendlers endgueltig fehl, bleibt ausser der Vertragsrueckabwicklung ja gar keine andere Wahl. In dem Fall ist der Kaufpreis natuerlich zurueck zu erstatten und die kaufsache an den Haendler heraus zu geben.

Allerdings kann der Haendler in diesem Fall einen Abzug fuer den sog. "gezogenen Nutzen" geltend machen. Er darf also eine Nutzungsentschaedigung fuer den Zeitraum abziehen, in dem du das Geraet probemlos nutzen konntest. Da kann es durchaus guenstiger sein, einen Gutschein ueber den vollen Kaufpreis zu akzeptieren als nur noch einen Teil des Kaufpreises bar erstattet zu bekommen.

Du kannst die Lieferung eines mängelfreien Gerätes oder "Wandlung" verlangen. Und die Wandlung ist die Rückabwicklung des Kaufes - Ware gegen Geld. Auf eine Gutschrft brauchst Du Dich bei einem Garantiefall nicht verweisen lassen.

TETTET  21.08.2012, 11:59

Du kennst also die Garantiebedingungen?

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du hast eine dreimalige nachbesserung hinzunehmen und dann anspruch auf ein neues gerät oder die erstattung des kaufpreises.gutscheine mußt du nicht hinnehmen.

Wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, hast du Recht auf Wandlung des Vertrages. Das hieße auch Rückzahlung des Kaufpreises. Bei einer Garantiekleistung kann der Lieferant einen Gutschein ausgeben.