Muss ich die Uhr zurücknehmen?

2 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
...allerdings nicht dazugeschrieben dass die zweite Tagesanzeige auf Arabisch ist.

Das hättest Du angeben müssen, und zwar ohne Wenn und Aber.

Jetzt möchte sein Geld zurück.

Mit Recht.

Das sehe ich nicht ein. Er hätte sich besser informieren bzw. nachfragen sollen.

Falsch:
Du musst Deine Artikel so beschreiben, dass keine Rückfragen nötig sind.

Das Verhalten ist einfach nur unfair.

Richtig, Deins.

Na, wie auch immer, der Käuferschutz wird's richten, aber das wolltest Du ja so.

Rechtlich gesehen sehe ich da für dich gar kein Problem, solange die Uhr keine Mängel aufweist, die verheimlicht wurden, hat er halt pech gehabt. Und die zweite Sprache auf der Datumsscheibe ist ja kein Mangel.

Arabische Tagesanzeigen sind übrigens ziemlich beliebt auf dem Markt.

Woher ich das weiß:Hobby – Uhrensammler und Uhrmacher in der Ausbildung