muss ich die Abtreibung bezahlen damit meine Eltern nichts erfahren?

8 Antworten

Falls das nicht mehr klappt, hier ein Auszug aus dem INSTITUT FÜR SANKTIONENRECHTUND KRIMINOLOGIE der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel:

Das Gesetz geht in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß auch eine Minderjährige die Letztverantwortung bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs hat (so auch die ansonsten sehr konservative Sicht in Belling/Eberl, Familie und Recht 1995, 287 ff, 290). Die Minderjährige soll davor geschützt werden, in ihrer Entscheidung für oder gegen das Kind von Dritten, auch ihren Eltern beeinflußt zu werden (BVerfGE 88, 203, 285) Dies bedeutet, daß die Gesetzgebung jede Gewissensentscheidung der beratenen Schwangeren achtet, ihr also insofern das alleinige Selbstbestimmungsrecht zubilligt. Die Tatsache, daß bereits eine 15-jährige Schwangere nach § 36 SGB I einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen hat, und daß nach § 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen in besonderen Fällen die Kosten für den Eingriff vom Land übernommen werden, auch wenn kein (im Sinne des Zivilrechts) wirksamer, d.h. von den gesetzlichen Vertretern genehmigter Behandlungsvertrag zwischen Arzt/Ärztin und der Minderjährigen vorliegt, zeigt, daß das Schutzkonzept den eigenständigen Anspruch der Minderjährigen, eine persönliche Entscheidung zu treffen, effektiv, mit Blick auf unterschiedlichste Konstellationen abgesichert hat. Es ist zwar wünschenswert, daß die Personensorgeberechtigten bei der Beratung und vor dem Abbruch durch den Arzt/Ärztin beteiligt werden, aber ihre Beteiligung macht nur Sinn, wenn die Schwangere auch damit einverstanden ist. Die Beteiligung der Personensorgeberechtigten ist deshalb auch nicht in jedem Falle zwingend und zwar insbesondere dann nicht, wenn diese zu erkennen geben, daß sie nicht bereit sind, die eigenständige Entscheidung der minderjährigen Schwangeren zu respektieren. Dann verstoßen sie nämlich gegen ihre Pflicht nach § 1626 Abs. 2 BGB, die Schwangere zu beraten und zu unterstützen, sie aber nicht zu bevormunden

a) Mach dir mal nicht sofort in die Hosen. So schnell geht das nicht, auch wenn ein Risiko natürlich besteht.

b) Wenn du eine Krankenkassenkarte hast, kannst du die ganz normal verwenden. Eltern müssen nicht einverstanden sein, bzw. die haben da gar nichts zu sagen, weil es dein Körper ist.

KONKRET ZU DEINEN FRAGEN

  • Zwischen 14 und 16 entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit der Schwangeren und er kann auf die Einwilligung der Eltern verzichten. Nur wenn der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit des Mädchens hat, müsste er die Zustimmung der Eltern einholen. Dies ist regelhaft nicht der Fall. Ein Abbruch ohne Einwilligung und Kenntnis der Eltern ist normal in Deutschland.
  • Das Mädchen darf sich in jedem Alter immer und unter allen Umständen GEGEN einen Abbruch aussprechen und die Eltern können niemals einen Abbruch erzwingen. Das Einwilligungsrecht zum Abbruch ist höchstpersönlicher Natur. Das Mädchen entscheidet sich völlig alleine für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.
  • Ab 14 Jahren gilt die Schweigepflicht des Arztes uneingeschränkt. Hat er also Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit, so darf er nicht gegen den Willen des Mädchens die Eltern informieren, sondern allenfalls den Abbruch verweigern. Du kannst Dich also problemlos und ohne Angst an einen Frauenarzt oder an ProFamilia wenden und Dich ausführlich beraten lassen.

KOSTEN

  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bei medizinischer und kriminologischer Indikation.
  • In den anderen Fällen (Beratungsregelung) übernimmt der Staat die Kosten, wenn die Schwangere weniger als 1033 Euro im Monat zur Verfügung hat. Deine Eltern müssen also weder etwas zahlen noch bekommen sie es mit. Es wäre jedoch ratsam, seine eigenen Eltern einzuweihen, wenn das Vertrauensverhältnis das auch nur irgendwie zulässt.
  • In allen übrigen Fällen müssen die Kosten von der Schwangeren getragen werden.

RATSCHLAG

  • Es ist überhaupt noch nicht sicher, ob Du schwanger bist. Steigere Dich nicht voreilig hinein.
  • Sinnvoll wäre es gewesen, so schnell wie möglich die Pille danach zu nehmen, die mit guter Chance eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann. Je früher man sie nimmt, desto sicherer wirkt sie. Bis zu 72 h nach der Akt kann es sinnvoll sein, die Pille danach zu nehmen.
  • Unterleibsschmerzen haben nichts mit einer sehr frühen Schwangerschaft zu tun.
  • Ein handelsüblicher Schwangerschaftstest aus Urin ist frühestens etwa 18 Tage nach dem fraglichen Verkehr aussagekräftig. Vorher ist ein Test verplempertes Geld.

Gehe sofort zu einem Gynäkologen, da kann man sicher was im Vorfeld tun! Er wird Dir sicher noch die Pille danach geben können. Solltest Du keinen diensthabenden Gyn in Deiner Nähe haben, gehe ins nächste Krankenhaus in die Gyn - Ambulanz. Bitte vermeide, in ein Krankenhaus zu gehen, welches einen religiösen Träger hat, dort werden sie Dir nicht unbedingt weiterhelfen wollen...

Hol dir zur Sicherheit sofort die "Pille danach". Je früher du sie nimmst, desto besser wirkt sie, damit eine Schwangerschaft erst gar nicht entsteht. D.h., du brauchst dazu ein Arztrezept. Du kriegst das Rezept auch im Notfall des nächsten Spitals.

Für einen Schwangerschaftsabbruch brauchst du kein Einverständnis der Eltern. Du musst zu einer Beratungsstelle (in Deutschland z.B. pro Familia), wo sie alles mit dir besprechen und dir weiterhelfen. Du kannst zu irgeneiner Krankenkasse, diese bezahlt und das Geld wird ihr vom Bundesland erstattet. Läuft also nicht über deine Eltern (das gilt aber nur für Deutschland, in der Schweiz ist es anders).

Maddy22  22.07.2013, 19:00

Man braucht nicht immer das Einverständnis der Eltern!! Erst neulich war bei uns jemand von der Caritas da, die haben nur gesagt, dass viele ärzte trotzdem das Einverständnis der Eltern wollen, es aber vom Gesetz nicht notwendig wäre.

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annemarie37  23.07.2013, 11:47
@Maddy22

Sag ich ja! Sie braucht kein Einverständnis der Eltern. Kein Arzt ist berechtigt, das zu verlangen, ausser das Mädchen ist nicht urteilsfähig (zu unreif um zu begreifen, um was es geht). Die Beratungsstelle soll ihr helfen, einen Arzt zu finden, der das Selbstbestimmungsrecht einer Jugendlichen respektiert.

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