Muss ich als Werkstudent in die RV einzahlen?

3 Antworten

Beim sozialversicherungsrechtlichen Werkstudentenstatus ist die RV vorgeschrieben - davon kann man sich nicht befreien lassen.

Es handelt sich hierbei um eine vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Tätigkeit,die sich vom Job nur davon unterscheidet,das Du studierst und arbeitest.

Eine Befreiung wäre auch sehr schädlich.Denn diese Jahre ,in denen Du einzahlst,wirken sich auf Deine Rentenpunkte positiv aus.

Als Werkstudent musst Du zusätzlich zur studentischen KV und Pflegeversicherung zwingend (D)einen Rentenversicherungsbeitrag leisten.