Muss ich als Werkstudent in die RV einzahlen?
Oder kann ich mich befreien lassen
3 Antworten
Beim sozialversicherungsrechtlichen Werkstudentenstatus ist die RV vorgeschrieben - davon kann man sich nicht befreien lassen.
Es handelt sich hierbei um eine vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Tätigkeit,die sich vom Job nur davon unterscheidet,das Du studierst und arbeitest.
Eine Befreiung wäre auch sehr schädlich.Denn diese Jahre ,in denen Du einzahlst,wirken sich auf Deine Rentenpunkte positiv aus.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Als Werkstudent musst Du zusätzlich zur studentischen KV und Pflegeversicherung zwingend (D)einen Rentenversicherungsbeitrag leisten.