Muss Frau Unterhalt für das Kind ihrers Mannes bezahlen wenn er eine Affäre hatte?

11 Antworten

Oh das ist eine gute Frage. Aber das Unterhaltsrecht ist, wer hätte auch was anderes erwartet, nicht ganz so einfach. Ich bin mir nicht einmal sicher, dass die Ehefrau in einem solchen Szenario überhaupt unterhaltspflichtig ist. Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen. Sie ist doch leiblich überhaupt nicht verwandt mit dem Kind. Sollte bei dir ein solcher Fall vorliegen, kann ich wirklich nur dazu raten, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

aus...http://www.recht-finanzen.de/faq/1831-paar-infos-zur-hartefallscheidung

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde". Im Fall einer Härtefallscheidung stellt das Einhalten des Trennungsjahres keine Voraussetzung dar. Als Grund für eine die Beschleunigung des Scheidungsprozesses gilt es zum Beispiel, die Planung einer neuen Ehe beziehungsweise eine außereheliche Schwangerschaft".

in dem Fall entfält auch der nacheheliche aufstockende Unterhalt, der im ersten Jahr der besser Verdienende ansonsten zahlen müßte

Wäre ja noch schöner, wenn du für das Balg deines Noch-Mannes und seines Betthäschens aufkommen müsstest. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, aber an deiner Stelle würde ich mir schleunigst einen kompetenten Scheidungsanwalt suchen und dem guten Ehebrecher zeigen, wo der Hammer hängt. Denn was natürlich sein kann, dass dein Noch-Mann Unterhaltsansprüche an dich stellt, da du Hauptverdienerin bist. Und dieses Geld würde der Gute sicherlich in seine neue kleine Familie stecken.

An deiner Stelle würde ich alles dafür tun, dass der Typ GAR NICHTS bekommt bzw. so wenig wie möglich. Bevor ich so einem noch Geld zukommen lasse, zahle ich mich lieber bei einem guten Anwalt dumm und dämlich. Hauptsache, der Betrüger und seine außereheliche Brut kriegen keinen Cent. Und ja, ich weiß, dass das Baby nichts dafür kann, aber man ist für fremde Babies auch nicht verantwortlich.

hotlovedrama  11.02.2015, 08:49

P.S.: Ob du bei so einem schwerwiegenden Ehebruch überhaupt noch unterhaltspflichtig bist, kann ich mir auch nicht vorstellen.

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Der Vater ist dem Kind unterhaltspflichtig, sofern die Mutter des zukünftigen Kindes nicht verheiratet ist. Für die Ehefrau des Seitenspringers besteht keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.

eine überaus interessante frage. wenn nämlich eine verheiratete frau fremd geht und das kind in diese ehe geboren wird, dann gilt das kind als gemeinsames kind. ich könnte mir vorstellen, wenn die frau hauptverdienerin ist und die ehe nicht geschieden wird, die mutter des kindes auf unterhalt für das kind besteht, dass dieser dann aus der gemeinsamen errungenschaft bezahlt wird. bei einer scheidung kann es gut sein, dass die frau dem mann unterhalt schuldet wenn er zu wenig verdient um sein leben selber zu finanzieren. würde das mal mit einem anwalt besprechen.