Muss eine Tieferlegung im Fahrzeug eingetragen sein?

3 Antworten

In den beiden anderen Antworten ist etwas missverständlich bzw durcheinandergeworfen worden.

Man unterscheidet

  • "eingetragen werden", die Berichtigung der Fahrzeugpapiere mit dem Eintrag nach einer Änderungsabnahme
  • "Änderungsabnahme" Abnahme durch einen Prüfingenieur oder amtl. anerkannten Sachverständigen
  • ABE mitführen.

ABE:

Es kann sein, wenn es sich um eine Tieferlegung durch reinen Austausch der Federn handelt, dass diese eine ABE haben und sofern nichts anderes geändert wurde (z.B. andere Räder / REifenkombinationen) kann ein Mitführen der ABE reichen. Dazu muss man in der ABE mal in den Verwendungsbereich gucken und die Auflagen durchsehen. Es kann eine Änderungsabnahme gefordert sein, es kann sich die Pflicht zur Änderungsabnahe auch ergeben, weil eine Auflage (z.B. "nur in Verbindung mit Serienbereifung") nicht eingehalten wird.Auf einer solchen Federn muss dann eine Kennzeichnung beginnend mit "KBA xxxxx" stehen.

Teilegutachten:

Bei Tieferlegungen mit einem Teilegutachten, das kann bei Tieferlegungen mit Einzelfedern so sein, bei Tieferlegung mit Gewindefahrwerk ist es definitiv mit Teilegutachten, ist IMMER eine Änderungsabnahme durch einen Prüfingenieur oder einen amtl. anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Es gibt keine Teilegutachten, die man nur mitführen muss !!!

Auch wenn manche Händler das immer behaupten.

In beiden Fällen ist eine "Eintragung" in die Fahrzeugpapiere nicht vorgeschrieben, aber möglich. D.h. es kann eine Änderungsabnahme (Vorführung bei TÜV / DEKRA / GTÜ ...) notwendig sein, Du brauchst aber die Änderung nicht mehr in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.

Die Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht werforderlich, weil §13(1) der FZV eine Korrektur der Zulassungsbescheinigung bei Änderung der Fahrzeughöhe von Pkw nicht vorschreibt.

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=>  Änderungsabnahme ist ggf erforderlich

=> Eintragung in den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheingung Teil I ist möglich.

IlluminatiZz 
Fragesteller
 12.12.2017, 20:54

Das heißt falls ich es richtig verstanden habe, ist nur eine Abnahme erforderlich in meinem Fall. Das heißt der Prüfer schaut sich das ganze nur an, und dann ist keine Eintragung erforderlich. Zu den Federn habe ich ein Teilgutachten gefunden. Das alles war aber schon 2006 am laufen. 

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TransalpTom  13.12.2017, 18:55
@IlluminatiZz

Ja, der Prüfingenieur erstellt Dir zur abnahme nach §19(3) StvZO eine Bescheinigung, also einen Nachwei snach §19(4) StVZO, den musst Du dann mitführen.

Du kannst aber auch mit der Abnahmebestätigung des Ingenieurs zur Zulassungsstelle und das in die Papiere eintragen lassen, das ist Dir freigestellt.

Ich habe immer alles (freiwillig) in die Papiere eintragen lassen, dann brauche ich die Bescheinigung nicht mitzuführen, weiterer Vorteil, wenn die Bescheinigung weg gekommen ist, oder man hat si enicht dabei, ist das alles kein Problem, denn alles was man in den Fahrzeugschein eintragen läßt, kann bei einer Polizei Kontrolle online abgefragt werden.

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wenn für die tieferlegung teile umgebaut wurden, also besondere federn, dann müssen die natürlich eingetragen werden und du solltest dafür auch eine ABE haben.

es gibt aber auch autos mit einem fahrwerk das keinen großen umbau erfordert... bei mir wurden nur vorne federn eingebaut und hinten bloß an den drehstäben gedreht. vom tüv abgenommen wurd es aber sofort danach.

IlluminatiZz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:35

Achso! ich verstehe. Das einzige was ich vorliegen habe ist die Rechnung von damals. Da stehen TÜV Gebühren drauf in Höhe von 35€ und dadrunter die Tieferlegung. KM-Stand 100km

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Genau so ist es. Muss eingetragen sein und die ABE muss mitgeführt werden.

IlluminatiZz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:33

Wurde aber nicht eingetragen oder ich wo sehe ich im Fahrzeugschein? Unter welcher Bezeichnun? Falls es nicht so sein sollte, wieso ist der Wagen durch den TÜV gekommen? All die jahre.

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