Muss eine GmbH ihren Gewinn/Umsatz öffentlich machen?

6 Antworten

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Ja eine GmbH muss aufgrund der Rechtsform den Jahresabschluss veröffentlichen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung findet man in § 325 HGB. Hinsichtlich Gliederungstiefe und Art der Veröffentlichung (Offenlegung bzw. Hinterlegung beim Bundesanzeiger bei Kleinstkapitalgesellschaften) gibt es Unterschiede je nach Größenklasse des Unternehmens.

Kleinere GMBH's können ihre Bilanzen hinterlegen lassen.

Wenn jemand die Daten einsehen will, muss er hierfür Geld bezahlen.

Das ist zwar nicht sehr viel, doch schreckt es die meisten ab, dies zu tun.

Die Hinterlegung ist auch nicht teuer.

SirKermit  23.11.2019, 05:07

Nicht können, wir müssen sie veröffentlichen.

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Plaritma  24.11.2019, 11:26
@SirKermit

Können HINTERLEGEN! Diese kann man nur anschauen gegen Bezahlung.

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Der Jahresabschluss muss veröffentlicht werden. Je nach Unternehmensgrößen reicht aber auch eine Hinterlegung.

Nennt sich Publizitätspflicht.

Einfach mal bundesanzeiger.de besuchen. Da fällt mir ein, ich muss die Abschlüsse auch noch veröffentlichen.

Dem Finanzamt auf jeden Fall.

PatrickLassan  22.11.2019, 11:51

Das Wort 'öffentlich' in der Frage scheint dir entgangen zu sein.

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