Muss eine GmbH ihren Gewinn/Umsatz öffentlich machen?
Gibt es genauere Gesetzesregelungen, wo festgehalten wird, was eine GmbH zu veröffentlichen hat und was nicht? Ich habe im Kopf, dass der Umsatz offen gestellt werden muss. Kann mir hier jemand helfen?
6 Antworten
Ja eine GmbH muss aufgrund der Rechtsform den Jahresabschluss veröffentlichen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung findet man in § 325 HGB. Hinsichtlich Gliederungstiefe und Art der Veröffentlichung (Offenlegung bzw. Hinterlegung beim Bundesanzeiger bei Kleinstkapitalgesellschaften) gibt es Unterschiede je nach Größenklasse des Unternehmens.
Kleinere GMBH's können ihre Bilanzen hinterlegen lassen.
Wenn jemand die Daten einsehen will, muss er hierfür Geld bezahlen.
Das ist zwar nicht sehr viel, doch schreckt es die meisten ab, dies zu tun.
Die Hinterlegung ist auch nicht teuer.
Können HINTERLEGEN! Diese kann man nur anschauen gegen Bezahlung.
"Können HINTERLEGEN!"
Ging es dir um den speziellen Begriff des Hinterlegens?
Sollte es das sein: https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/microbilg-das-aendert-sich-fuer-kleinstkapitalgesellschaften/vorteil-3-hinterlegung-statt-offenlegung_188_157466.html
Dann gebe ich dir allerdings Recht, denn diese Begriffe waren für mich bislang nicht so getrennt.
Der Jahresabschluss muss veröffentlicht werden. Je nach Unternehmensgrößen reicht aber auch eine Hinterlegung.
Nennt sich Publizitätspflicht.
Einfach mal bundesanzeiger.de besuchen. Da fällt mir ein, ich muss die Abschlüsse auch noch veröffentlichen.
Dem Finanzamt auf jeden Fall.
Nicht können, wir müssen sie veröffentlichen.