Muss die berufsschule einem frei geben wenn man ein Gerichtstermin hat?

10 Antworten

Natürlich bekommt man im Falle einer terminlichen Gerichtsverhandlung, auch von Bildungsstätten, unterrichtsfrei - entschuldigt.

LG

WEnn du da als Zeuge hinmusst: Ja klar. Ebenso als Beschuldigter.

WEnn der "Termin" allerdings nur als Zuschauer ist, dann natürlich nicht

Wenn du den Gerichtstermin nicht wahr nimmst, holen die dich beim nächsten Verhandlungstag evtl. aus der Berufsschule ab.

Das weiß auch die Berufsschule.

Weise auf die Vorladung hin oder zeige sie vor. Die müssen dich entschuldigen. Der Grund ist stärker als deine Anwesenheitspflicht. Zählt aber zu gefehlten Stunden.

ja, du hast ja auch die schriftliche "Einladung" vom Gericht vorliegen. Die musst du nur vorzeigen.

Muss sie.
Muss auch jeder Arbeitgeber.

Die Verhinderung wäre sogar strafbar.