Muss der Vater meinem Kollegen Unterhalt zahlen?

3 Antworten

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss er sich selber um seinen möglichen Unterhaltsanspruch kümmern.

Er kann bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch die Hilfe vom Jugendamt in Anspruch nehmen, wenn es um die Berechnung des Unterhalts geht.

Der muss ab der Vollendung des 18 Lebensjahres neu berechnet werden und zwar vom bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile zusammen.

Das Kindergeld von derzeit 250 Euro wird voll und nicht mehr nur hälftig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Von den 550 Euro Nettovergütung kann er pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, es blieben dann voraussichtlich 450 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Wenn er nicht mehr bei einem Elternteil lebt, min. 18 Jahre alt ist und von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt, steht ihm zumindest das Kindergeld zu.

Im schlimmsten Fall könnte er bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen und würde das Kindergeld im Regelfall nach Prüfung und Bewilligung selber von der Familienkasse ausgezahlt bekommen.

Dann hätte er um die 700 Euro anrechenbares Einkommen.

Einem Kind im eigenen Haushalt stehen theoretisch monatlich derzeit 930 Euro an Unterhalt zu, sollten die Eltern entsprechend leistungsfähig sein.

Ihm könnte also theoretisch dann noch ein Unterhalt von um die 230 Euro pro Monat zustehen.

In der Erstausbildung muss er aber einen vorrangigen Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit prüfen lassen, einen kostenlosen Rechner findet man im Internet.

Von Experte isomatte bestätigt

Kann man so nicht sagen, da man nicht weiß wie hoch das bereinigte Netto BEIDER Elternteile ist.

Hat er vorher bei der Mutter gelebt und ist wegen der Ausbildung ausgezogen?

Rein theoretisch würden ihm 930 EUR inkl. Kindergeld zustehen. Das Kindergeld wird von den Eltern weitergeleitet?

Demzufolge wären es 550 EUR - 100 EUR (ausbildungsbedingter Mehrbedarf der nicht angerechnet wird) + 250 EUR = 700 EUR. Macht also eine Differenz in Höhe von 230 EUR.

Da er unter 21 ist, kann er das Jugendamt in Anspruch nehmen, die ihm beratend beiseite stehen. Es werden dann die Einkommensnachweise beider Eltern abgefordert. Und natürlich die Gesamtumstände geprüft.

Der Selbstbehalt der Eltern liegt bei je 1750 EUR.

Berufsausbildungsbeihilfe hatte er bereits beantragt und das wurde abgelehnt?

Die Eltern hat er schon wegen Unterhalt angesprochen?

Das muss anhand der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet werden. Grundsätzlich haben Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.

Hier lohnt sich mal der Gang zum Jugendamt. Volljährige Kinder haben bis zum vollendeten 21. Lebensjahr auch selbst die Möglichkeit, sich vom Jugendamt zum Thema Unterhalt beraten und unterstützen zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung